Hallo zusammen, ich habe eine Frage die etwas durcheinander ist und mir Kopfschmerzen bereitet.
Ich kehre nach drei Jahren aus der Türkei wieder zurück nach Deutschland.
Ich habe eine Tochter (7).
Ich misste ein Visum beantragen, da meine unbefristete erloschen ist, da ich drei Jahre nicht eingereist bin.
So jetzt zu meinem Sachverhalt:
Ich musste die Anschrift meiner Schwester in A beim Antrag für ein Visum angeben, da ich noch keine Zusage von meinem Arbeitgeber in B bekommen hatte.
Jetzt habe ich zwar die Stelle in B jedoch keine Wohnung. Für die Zeit bis vom 24.04.-01.05. im Hotel übernachten.
Ich will natürlich kein Problem mit dem Behörden oder gar der Polizei haben und frage mich ob ich für die eine Woche als Meldeanscrift beim Ausländeramt angeben kann???
Könnt ijr mich bitte beraten oder einen Tip geben?
LG