Meines Wissens wie folgt:

Eine Verurteilung nach §184b StGB zu 65 Tagessätzen - erscheint nicht in einem normalen FZ Belegart N, - erscheint 3 Jahre in einem erweiterten FZ Belegart E und - wird 5 Jahre (plus 1 Jahr Tilgunsfrist) im Bundeszentralregister gespeichert.

Müsste also soviel heißen wie alles unter 65 Tagessätzen steht noch nicht drin

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