Meines Wissens wie folgt:
Eine Verurteilung nach §184b StGB zu 65 Tagessätzen - erscheint nicht in einem normalen FZ Belegart N, - erscheint 3 Jahre in einem erweiterten FZ Belegart E und - wird 5 Jahre (plus 1 Jahr Tilgunsfrist) im Bundeszentralregister gespeichert.
Müsste also soviel heißen wie alles unter 65 Tagessätzen steht noch nicht drin