Antwort
Es wird auf jeden Fall eine Obduktion durchgeführt, wenn du eines nicht natürlichen Todes stirbst, dazu gelten auch Unfälle jeglicher Art, außerdem findet eine Obduktion statt, wenn die Todesursache ungeklärt ist. Du hast auch trotz Patientenverfügung kein Mitspracherecht, weil die Staatsanwaltschaft die Leiche beschlagnahmt und eine Leichenöffnung anordnet.