Antwort
Hallo Kalle, so weit ich weiß, darfst du Jährlich einen bestimmten betrag zu dem Minijob dazuverdienst kommen, d.h. über die Hinzuverdienstgrenze hinaus verdienen. den genauen Betrag muss dir die LVA sagen können. somit dürfte man dir nicht abziehen dürfen.
gs viola