Antwort
Danke für die schnellen Antworten.
Ich müsste meinen Bruder nochmal fragen was genau Sie bemängelt hat. Glaube angehen tut die Maschine wohl noch aber läuft nicht richtig ab oder so. Die Frage wäre ja jetzt auch, ob das ein Mangel an der Maschine ist wegen dem Sie die Maschine zurück geben kann?
Gem. BGB ist eine Sache ja frei von Sachmängeln zu übergeben. Wenn Sie jetzt wirklich nicht richtig abläuft und das bei Übergabe (wovon Sie ja jetzt ausgeht) schon so war, mein Bruder aber nichts davon wusste... keine Ahnung wie bei sowas die Rechtslage dann ist :( Mein Bruder hat nur Angst, das er jetzt wirklich eine Anzeige bekommt, weil er Sie ja extra angeschlossen hat und selbst davon ausgegangen ist, das sie funktioniert.