Darf im Dienst nicht ersichtlich sein. Also Größere Tätowierungen.
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Verschreibungspflichtig ;)
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Wenn der Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe abgelehnt wurde, hast du anscheind genug Geld um diese Kosten zu tragen. Sprich mal mit deinen Anwalt, ob du sie in Raten begleichen kannst.
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Kommt auf die Reihenfolge an. :D
Du bist ein D***
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Verschreibungspflichtig!
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Privatverkauf ist bekanntlich ohne Garantie!