Guten Tag,

ich habe mich kürzlich bei einer Fahrschule für einen
Schnellkurs angemeldet. Die Anmeldegebühr betrug 199 Euro (Die Gebühr für einen
regulären Kurs beträgt 120 Euro). Es wird mit einer Dauer von 17 Werktagen
geworben. Erst nachdem ich den Vertrag unterschrieben hatte ( Verschweigen von
Information?), wurde mir mitgeteilt, dass der Antrag auf die Ersterteilung
einer Fahrerlaubnis bewilligt werden muss- Welcher von mir zu dem Zeitpunkt
überhaupt noch nicht gestellt wurde, um zur theoretischen Prüfung zugelassen zu
werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt zwischen 4-8 Wochen, vorausgesetzt, dass
man schnell einen Termin bei der Behörde bekommt.

Zu meiner Frage:

Ist meine Anmeldung seitens der Fahrschule überhaupt rechtens,
da die versprochene Dauer eines Schnellkurses von 3,5 Wochen deutlich
überschritten werden würde? Sollte ich nicht erst, wenn der Antrag durch wäre,
für den Schnellkurs angemeldet werden und so lange als „normaler, regulärer“
Schüler gelten (Für den die entsprechende Gebühr von 120 Euro gilt? Es wird von
mir verlangt jeden Tag 2x90 min zu fahren- und dass ich erst in 2 Monaten zur
theoretischen Prüfung gehen darf interessiert keinen…

Kann ich jetzt einen Teil der Gebühr zurückfordern? Oder ist
unterschrieben, ist unterschrieben?

Vielen Dank im Voraus

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