Kann eine zweite Person bestimmte Pakete bei der Post abholen?
Moin.
Und zwar gibt es folgende Situation:
Ich soll für meinen Bruder zwei Pakete bei der Post abholen. Die Abholscheine hat er zu Hause und will mich dafür bevollmächtigen, also auf der Rückseite in diesem Vordruck. Soweit, so gut.
Allerdings steht auf dem einen Abholschein "Nachnahme" und auf dem anderen "Alterssichtprüfung".
Er hat nun keinen gültigen Ausweis und daher wurden die Pakete ihm nicht ausgehändigt. Einen Termin für das Beantragen eines neuen Perso gibt es frühestens im Februar für ihn.
Bin ich durch die Vollmacht dazu berechtigt, diese Pakete abzuholen und zu bezahlen, oder kann das in diesem Fall nur die Person, an die die Pakete adressiert sind?
Ich weiß nämlich nicht, ob diese Alterssichtprüfung für den Abholenden oder den Empfangenden gedacht ist.
Ich habe nämlich keine Lust dann in zwei Tagen blöd vor dem Mitarbeiter der DHL zu stehen und deswegen meinen freien Tag geopfert haben. (Ist relativ weit der Weg für mich)
Vielen Dank im Voraus. Bleibt gesund.