Hallo, ich hätte ein Frage bzgl. der Verdienstabrechnung von Minijobbern. Zu meiner Person ich bin Student, 26 Jahre alt und arbeitet bei der Firma seit Dezember 2014 als Aushilfskraft. Allerdings habe ich erst jetzt festgestellt das bei meinen Verdienstabrechnungen auch Krankenversicherung u. ä. Abzüge, welche bei Minijobbern entfallen, abgezogen werden. Nach meiner Erkundigung ist dies aber nicht rechtens, wenn man im Schnitt pro Monat unter 450€ im Jahr bleibt und nicht regelmäßig über den 450€/Monat liegt. Bei einem Anruf der Verantwortlichen für Verdienstabbrechnungen kam heraus, dass diese Person nicht wusste das ich ein Student bin (Übermittlungsfehler unserer Niederlassung, Studentstatus auch nicht im AV hinterlegt), aber auch nicht bereit ist jetzt noch die Abrechnungen für das vergangene Jahr 2015 zu ändern (ohne Begründung). Laut meinen Informationen habe ich aber 3 Jahre lang Zeit Verdienstabbrechnungen zu beanstanden. Im geltenden Tarifvertrag konnte ich ebenfalls keine Einschränkung finden. Wer hat Recht bzw. gibt es eine Regelung im ArbG?