nunja das meinte ich, diese keys sind nur für den download des spiel, habe das spiel hier ja liegen aber kein key mehr für die aktivierung bei uplay........

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dann gehe ich halt sterben!

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frauen gucken mich nur schief an, als würden die sagen wollen: iiihh was ist das für einer?!

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Unfallschaden festgestellt...aber unfallfrei verkauft....was nun

hallo leute...habe ein problem...und zwar habe ich letztes jahr am 27.12.13 mein golf verkauft....aber unfallfrei und nun schreibt der typ mich an und erzählt mir der hätte einen frontschaden gehabt und ich wusste davon auch nichts.....das fahrzeug hatte vor mir noch 3 weitere besitzer und durch die insprektion und tüv haben die auch nichts der art festgestellt und der wagen hat sogar neu tüv bekommen im november letztes jahr..... hier die mail die er mir geschrieben hat:

Hallo

Machen wir doch mal Nägel mit Köpfen. Tatsache ist , dass ich von Ihnen ein Fahrzeug erworben habe das erhebliche Mängel hat. Ein Unfallschaden der bei Vertragsabschluß nicht angezeigt wird/wurde berechtigt zur sofortigen Vertragsauflösung.

Es gibt nur 2 Möglichkeiten:

1) Rückabwicklung des Kaufvertrages, das bedeutet Sie können Ihr Fahrzeug ab sofort bei mir abholen gegen Erstattung des gezahlten Kaufpreises sowie die entstandenen Kosten meinerseits oder,

2) Zahlung eines Betrages der der Wertminderung des Fahrzeuges entspricht, denn bei einer Weiterveräusserung muss der Unfallschaden angegen werden.

Laut Mitteilung der VW Werkstatt ist diese Wertminderung mit mindestens € 1850,00 anzusetzen. Im Falle von Punkt 2 ist eine Zahlung nur als Ganzes und nicht in Teilbeträgen möglich. Ich werde Ihnen dann ggfs. die entsprechende Bankverbindung mitteilen.

Ich erwarte Ihre umgehende Stellungnahme bis spätestens Montag den 20. Januar 2014. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, so bin ich gezwungen den Rechtsweg zu beschreiten.

Mit freundlichen Größen

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noch mehr antworten??

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Unfallschaden festgestellt...aber unfallfrei verkauft....was nun

hallo leute...habe ein problem...und zwar habe ich letztes jahr am 27.12.13 mein golf verkauft....aber unfallfrei und nun schreibt der typ mich an und erzählt mir der hätte einen frontschaden gehabt und ich wusste davon auch nichts.....das fahrzeug hatte vor mir noch 3 weitere besitzer und durch die insprektion und tüv haben die auch nichts der art festgestellt und der wagen hat sogar neu tüv bekommen im november letztes jahr..... hier die mail die er mir geschrieben hat:

Hallo

Machen wir doch mal Nägel mit Köpfen. Tatsache ist , dass ich von Ihnen ein Fahrzeug erworben habe das erhebliche Mängel hat. Ein Unfallschaden der bei Vertragsabschluß nicht angezeigt wird/wurde berechtigt zur sofortigen Vertragsauflösung.

Es gibt nur 2 Möglichkeiten:

1) Rückabwicklung des Kaufvertrages, das bedeutet Sie können Ihr Fahrzeug ab sofort bei mir abholen gegen Erstattung des gezahlten Kaufpreises sowie die entstandenen Kosten meinerseits oder,

2) Zahlung eines Betrages der der Wertminderung des Fahrzeuges entspricht, denn bei einer Weiterveräusserung muss der Unfallschaden angegen werden.

Laut Mitteilung der VW Werkstatt ist diese Wertminderung mit mindestens € 1850,00 anzusetzen. Im Falle von Punkt 2 ist eine Zahlung nur als Ganzes und nicht in Teilbeträgen möglich. Ich werde Ihnen dann ggfs. die entsprechende Bankverbindung mitteilen.

Ich erwarte Ihre umgehende Stellungnahme bis spätestens Montag den 20. Januar 2014. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, so bin ich gezwungen den Rechtsweg zu beschreiten.

Mit freundlichen Größen

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danke erstmal für all die antworten ...

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Unfallschaden festgestellt...aber unfallfrei verkauft....was nun

hallo leute...habe ein problem...und zwar habe ich letztes jahr am 27.12.13 mein golf verkauft....aber unfallfrei und nun schreibt der typ mich an und erzählt mir der hätte einen frontschaden gehabt und ich wusste davon auch nichts.....das fahrzeug hatte vor mir noch 3 weitere besitzer und durch die insprektion und tüv haben die auch nichts der art festgestellt und der wagen hat sogar neu tüv bekommen im november letztes jahr..... hier die mail die er mir geschrieben hat:

Hallo

Machen wir doch mal Nägel mit Köpfen. Tatsache ist , dass ich von Ihnen ein Fahrzeug erworben habe das erhebliche Mängel hat. Ein Unfallschaden der bei Vertragsabschluß nicht angezeigt wird/wurde berechtigt zur sofortigen Vertragsauflösung.

Es gibt nur 2 Möglichkeiten:

1) Rückabwicklung des Kaufvertrages, das bedeutet Sie können Ihr Fahrzeug ab sofort bei mir abholen gegen Erstattung des gezahlten Kaufpreises sowie die entstandenen Kosten meinerseits oder,

2) Zahlung eines Betrages der der Wertminderung des Fahrzeuges entspricht, denn bei einer Weiterveräusserung muss der Unfallschaden angegen werden.

Laut Mitteilung der VW Werkstatt ist diese Wertminderung mit mindestens € 1850,00 anzusetzen. Im Falle von Punkt 2 ist eine Zahlung nur als Ganzes und nicht in Teilbeträgen möglich. Ich werde Ihnen dann ggfs. die entsprechende Bankverbindung mitteilen.

Ich erwarte Ihre umgehende Stellungnahme bis spätestens Montag den 20. Januar 2014. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, so bin ich gezwungen den Rechtsweg zu beschreiten.

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ja wagen wurde privat verkauft und nein ich werde das fahrzeug nicht zurückholen, da es 500km von mir entfernt ist und ich kein geld mehr habe und mir schon ein neues fahrzeug zugelegt habe

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Unfallschaden festgestellt...aber unfallfrei verkauft....was nun

hallo leute...habe ein problem...und zwar habe ich letztes jahr am 27.12.13 mein golf verkauft....aber unfallfrei und nun schreibt der typ mich an und erzählt mir der hätte einen frontschaden gehabt und ich wusste davon auch nichts.....das fahrzeug hatte vor mir noch 3 weitere besitzer und durch die insprektion und tüv haben die auch nichts der art festgestellt und der wagen hat sogar neu tüv bekommen im november letztes jahr..... hier die mail die er mir geschrieben hat:

Hallo

Machen wir doch mal Nägel mit Köpfen. Tatsache ist , dass ich von Ihnen ein Fahrzeug erworben habe das erhebliche Mängel hat. Ein Unfallschaden der bei Vertragsabschluß nicht angezeigt wird/wurde berechtigt zur sofortigen Vertragsauflösung.

Es gibt nur 2 Möglichkeiten:

1) Rückabwicklung des Kaufvertrages, das bedeutet Sie können Ihr Fahrzeug ab sofort bei mir abholen gegen Erstattung des gezahlten Kaufpreises sowie die entstandenen Kosten meinerseits oder,

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Laut Mitteilung der VW Werkstatt ist diese Wertminderung mit mindestens € 1850,00 anzusetzen. Im Falle von Punkt 2 ist eine Zahlung nur als Ganzes und nicht in Teilbeträgen möglich. Ich werde Ihnen dann ggfs. die entsprechende Bankverbindung mitteilen.

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ja den wagen habe ich schon so billig wie es nur ging verkauft....kann man unfälle nicht bei der versicherung anhat der identnummer des fahrzeugs nachweisen?

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Was bringt denn das Leben noch, wenn man nur schief angeguckt wird und von allen gemieden wird.....

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ich möchte nur das es schnell und schmerzlos über die bühne geht.....damit ich in den himmel komme

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