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VeroWinter

29.09.2010
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BBQyou
29.09.2010, 20:04
Was bedeutet das? (Zwangsversteigerungen)

Hallo,

ich möchte bei einer Zwangsversteigerung ein Haus ersteigern und habe mir hierfür ein Katalog bestellt. Jetzt steht in diesem Katalog unter Tipps und Allgemeines etwas was ich überhaupt nicht verstehe. Vielleicht kann mir da einer helfen...

Für Gebote, die nur im Versteigerungstermin abgegeben werden können, sind grundsätzlich 50 % des festgesetzten Verkehrswertes als untere Grenze anzusehen. Bei Nichterreichung der 50% (5/10) des Verkehrswertes ist der Zuschlag von Amts wegen und bei Nichterreichung von 70% (7/10) des Verkehrswertes ist der Zuschlag auf Antrag eines Berechtigten zu versagen. Sollte in einem Termin aus einem der obigen Gründe der Zuschlag versagt worden sein, so gelten diese Grenzen im nächsten Termin nicht mehr. Danke

...zum Beitrag
Antwort
von VeroWinter
29.09.2010, 22:34

Es gibt hierzu in der Regel ein Wertgutachten, dass bei Gericht eingesehen werden kann und von einem amtlich bestelltem Gutacher verfasst ist. Grundschulden beachten !! Diese müssen zusätzlich zum gebotenen Preis, der bei der 2. Sitzung frei ist (-> keine 50% des Wertes mehr)beglichen werden.

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