Hätte ich eigentlich in der ordentlichen Kündigung einen Kündigungsgrund aufführen müssen?!
Das habe ich nämlich nur mündlich getan.
Legitim oder nicht?!
Hätte ich eigentlich in der ordentlichen Kündigung einen Kündigungsgrund aufführen müssen?!
Das habe ich nämlich nur mündlich getan.
Legitim oder nicht?!
Dazu dann noch eine bescheurte Frage:
Da ich bereits gekündigt habe, hat der Untermieter keinen Anspruch mehr darauf auch noch innerhalb der Frist (bis 3.11) mir eine Kündigung zu geben und dann zu sagen, dass der §7 in Kraft tritt.
Da meine Kündigung bereits abgegeben und angenommen wurde, kann der Untermieter nicht auch nochmal kündigen?
Ist echt ne doofe Frage, aber ich will nur sicher gehen und alle Eventualitäten vorher abklären.
Rein theoretisch ist es ja gut und eine Erleichterung für den Vermieter, wenn der Untermieter kündigt und sich der Vermieter nicht selbst auf die Suche nach einem neuen Untermieter machen muss bzw der Untermieter ggf auch schon früher raus geht.