Es wundert mich, dass die Führerscheinstele bereits nach 2 Monaten ein Gutachten anfordert.

Im Regelfall ist eine Abstinenz von mindestens 6 Monaten vorgeschrieben.

Gründe für diese Abstinenz hast Du ja schon selbst genannt.

Wenn Du dann zur Abgabe von Urin aufgefordert wirst, muss dieser Urin frei von "Drogen" sein. Also 0 ng/ml THC-COOH.

Bei Dauerkonsumenten kann aber über Monate noch THC-COOH im Urin nachgewiesen werden.

THC ist lipophil und lagert sich deshalb im Fettgewebe ein.

Da A aber erst nach den Konsumende zugenommen hat, kann sich auch kein THC einlagern.

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Ich werde einmal versuchen Dir eine sachliche Antwort zu geben und mir moralische Vorwürfe zu sparen.

Die Polizei wird der Fahrerlaubnisbehörde im Normalfall eine Mitteilung senden (§ 2 Abs. 12 StVG) da sie davon ausgeht, dass Du niocht geeignet bist eine Kraftfahrzeug zu führen.
Die Eignungsvoraussetzungen findest Du in der Fahrerlaubnisverordnung. Hier schaust Du in die Anlage 4 Ziff. 9.1. und folgende.

Die Fahrerlaubnisbehörde wird Dich also gar nicht erst zur Prüfung zulassen sondern eine MPU im Vorfeld fordern.

 

Gruß

Vera

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Guten Tag,

1. ich gehe einmal davon aus, dass Du ein Verwarngeld und kein Bußgeld meinst.

2. Wäre hilfreich, wenn Du geschrieben hättest was der Tatvorwurf ist...

Also was steht in dem Verwarngeldangebot...was wird Dir vorgeworfen?

3. Wenn kein Schaden (weder an 01 noch 02) entstanden ist, ist es auch nicht zu einem Verkehrsunfall gekommen. Sollte der Tatvorwurf also irgendwo i.R. Verkehrsunfall gehen, würde ich auf jeden Fall Rechtsmittel einlegen

4. Sollte es zu einem Schaden gekommen sein.....wird es wie das Hornberger Schießen enden....

Aussage gegen Aussage....keine Zeugen...jeder zahlt seinen Schaden.

Gruß

Vera

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