Hallo Zusammen,
da es ja nun 2018 ist, und die neue Reform zur RSB schon 2014 beschlossen wurde, wollte ich mal fragen, ob jemand Erfahrung mit der Verkürzung auf 3 Jahre gemacht hat, oder jemanden kennt ?
Ich habe letztes Jahr im Juli den Eröffnungsbeschluss erhalten.
Jetzt, am 30.07.18 wurde der Schlussbericht ( Für das Insolvenzverfahren) vom Verwalter an das AG geschickt. Somit habe ich, 12 Monate „Insolvenz“ gehabt und noch 24 Monate WVP.(dann sind 3 Jahre um)
In der Insolvenz sind knapp 8500€ Masse zusammen gekommen. Also sollten die Gerichtskosten und der IV bezahlt sein und sogar noch etwas an die GL ausgeschüttet werden.
Meine frage ist, kann ich den Insolvenzverwalter fragen oder muss er mir sogar ( Ich sag mal, wenn ich Anfang 2020 Anfrage) die Summe nennen können, was bis zum Stichtag ( Ablauf 3. Jahr)
Klar, fragen kann ich ihn alles, aber mir geht es darum, ob die Summen die die IVs dann nennen, korrekt sind? Nicht das ich am Ende Betrag X zahle und es fehlt dann trotzdem noch Betrag y...
Hoffe ihr versteht was ich meine, ansonsten gerne Rückfrage nä stellen :-)
vielen Dank für die Antworten!