Sehr geehrter Herr Maier,

in Bezug auf xy würde ich gerne mit ihnen sprechen und würde mich über ihren Anruf freuen. Eine kurze Auskunft über den Sachverhalt sowie meine Nummer liegen ihrer Sekretärin vor. Zudem wollte ich Sie in Kenntnis setzen, dass ich mir mein Notar ein Fax zur Bedeckung... geschickt hat.

Über eine baldige Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank und beste Grüße

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Das ist einer Kollegin von mir auch passiert. Allerdings nur fürs Jahr 2009. Sie ist zu einem Steuerberater gegangen und der hat sich darum gekümmert. Sie hat dann das Geld für 2009 mit der Lohnsteuerrückzahlung zurückbekommen. Das für 2010 wurd ihr auch überwiesen. Ich weiß jedoch nicht, ob das für 2008 dann auch noch möglich wäre.

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In den Kostenplan würde ich schreiben, wie viel Geld ihr braucht. Dabei würde ich Lebenshaltungskosten aufschlüsseln in Miete, Nahrung, Medizin usw. Bezüglich der erhöhten Kosten durch die laktosefreien Lebensmittel würde ich dieses auch genauso schreiben. Zudem einen Plan, wie lange das Studium dauern wird und welche Kosten dabei noch auf euch zukommen. Wenn ihr den Plan grob aufgesetzt habt, solltet ihr damit zur Beratungsstelle des Stipendienprogramms gehen. Dort können die euch helfen und genaue Auskunft geben, welche Informationen sie genau brauchen und wie sie formuliert sein müssen.

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Wenn dein Verdienst soweit gefallen ist, dass du wieder Wohngeld bekommen kannst, dann solltest du auch mit dem neuen Vertrag einen neuen Antrag stellen. Versuchen kann man es ja auf jeden Fall und wenns nicht klappt, dann weißt du wenigstens Bescheid. Falls dir das zu aufwendig ist, kannst du dich vorher bei der Wohngeldstelle bei deiner Stadt oder Gemeinde informieren.

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Bausparverträge haben normalerweise eine Kündigungsfrist. Das kann je nach Vertrag bis zu 6 Monate sein. Außerdem bekommst du in diesem Fall weder die Zinsen, noch eine Bausparprämie.

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Wenn die Fortbildungen vom Chef veranlasst werden und du sie machen musst, gelten sie eigentlich als Arbeitszeit und müssten normal vergütet werden. Sind die Fortbildungen jedoch nicht verpflichtend, könntest du in der Zeit auch einen zweiten Job annehmen, wenn ihn der Arbeitgeber genehmigt.

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Das Problem kenne ich. ich würde dir raten, nicht unter Zeitdruck einzukaufen, denn da greift man schnell mal zu ohne genau darüber nach zu denken. Außerdem hilft es immer nachzurechnen. Vor allem bei Mengenrabatten wird oft gemogelt und man spart eigentlich gar nichts.

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Das kann im Schenkungsvertrag festgelegt werden. Vorab sollte dies aber mit einem Anwalt für Erbrecht besprochen werden, damit man auch die richtige Formulierung erwischt.

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