Sofern die Annahme verweigert wurde, ist dieses schriftlich dokumentiert worden und du musst dafür unterschrieben haben, also einen Beleg erhalten haben. Desweiteren würde ich den Umschlag aufheben, da auf diesem ein Band/Aufkleber mit der Aufschrift "zollamtlich behandelt" vorhanden sein muss.
Das kann kein Postfehler sein, da beschlagnahmte Ware oder ähnliches was gegen geltendes Recht verstösst nicht an die Post übergeht und auch nicht an irgend einen Adressaten gechickt wird, sondern beim Zoll verbleibt.