Sofern die Annahme verweigert wurde, ist dieses schriftlich dokumentiert worden und du musst dafür unterschrieben haben, also einen Beleg erhalten haben. Desweiteren würde ich den Umschlag aufheben, da auf diesem ein Band/Aufkleber mit der Aufschrift "zollamtlich behandelt" vorhanden sein muss.

Das kann kein Postfehler sein, da beschlagnahmte Ware oder ähnliches was gegen geltendes Recht verstösst nicht an die Post übergeht und auch nicht an irgend einen Adressaten gechickt wird, sondern beim Zoll verbleibt.

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verstehe ich das so richtig, die Leuchte soll an der Wand befestigt werden, aber mit einem Stecker in der Steckdose angeschlossen werden ?

Falls ja, das geht mit einer flexiblen Leitung und einem Stecker. Es muss aber an der Lampe eine Zugentlastung vorhaben den. Diese sorgt dafür, falls jemand an dem Kabel zieht, dass keine Spannungsführenden Kabel heraus gezogen werden und eine Gefahr darstellen. Falls die Lampe direkt an der Zuleitung der Steckdose angeschlossen werden soll, geht dieses auch. In beiden Fällen solltest Du einen Elektriker oder vergleichbaren Fachmann/frau dies machen lassen.

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U-Untersuchungen dienen dem Schutz des Kindes. Es wird unter anderem der Vergleich zu gleichaltrigen in Entwicklung und Prägung verglichen/untersucht. Auch kann rechtzeitig eine Vernachlässigung oder ein Mangel festgestellt werden.

Das die Pharmaindustrie daran verdient ist absoluter Blödsinn und jeder der einmal bei einer U-Untersuchung war, wird feststellen, da wird Untersucht und nicht verschrieben/verkauft. Es sei den das Mündel ist Krank oder Auffällig.

In einigen Bundesländern wird sehr genau auf die Einhaltung der U-Fristen geachtet.

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