Hallo zusammen,
letztes Jahr habe ich den schulischen Teil der FHR erworben (am Gymnasium nach Abgang Q1, NRW). Nun mache ich seit Februar eine Ausbildung, möchte aber nächstes Jahr lieber studieren gehen. So ich weiß, dass es rechtens ist wenn ich die Ausbildung ein Jahr kontinuierlich besucht habe, ABER nun werde ich demnächst krank geschrieben sein. Dies kann nur 4 Wochen dauern aber auch bis Februar, der Zeitraum ist noch nicht bekannt. Weiß jemand Rat, ob mir der praktische Teil nicht zuerkannt wird, wenn ich zu lange krank geschrieben sein werde ?