Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Medien in Deutschland genießen wieder mehr Vertrauen - was ist bei Euch der Fall?
    • Bald sollen Beamte und Selbständige in die Rentenkasse einzahlen. Wie findet ihr das?
    • Was ist die unschönste Eigenschaft die man haben kann?
    • Denkt ihr Friedrich Merz wird ein guter Kanzler?
    • Sollten die gesetzlichen Urlaubstage erhöht werden?
    • Welchen Job würdest du wollen, wenn du im Mittelalter leben würdest?
    • Alle Beiträge
    • Radiokooperation mit Absolut HOT 🔥
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Wechseljahre (mit der Influencerin blondbynana)
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen unheilbar kranken Lungenkrebspatienten
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

ValeriaCaissa

05.07.2023
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
0
Beiträge
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
angyelka
03.04.2022, 11:35
Ist der Zollbetrag normal?

Ich hab mir für 90€ (Versand inbegriffen) CDs und Filmposter aus Japan bestellt. Jetzt soll ich 33,96€ Gebühren dafür zahlen, die sich aus

14,88€ Duty Tax Receiver Service (L1) + 2,38 VAT + 19,08 EUSt. (TAX)

zusammensetzen. Ist das nachvollziehbar? Ich hätte eigentlich eher mit 15€ - 18€ gerechnet, weil es ja unter 150€ kostet.

...zum Beitrag
Antwort
von ValeriaCaissa
05.07.2023, 13:33

Zur Duty Tax Receiver Service ist zusagen: Diese Gebühr ist nicht in Ordnung, wenn man nicht den Service selbst in Auftrag gegeben hat. Sprich: Es hilft an FedEx und Co. eine E-Mail zu schreiben, dass sie vorzulegen haben, dass man ihren Service in Auftrag gegeben hat und den Betrag nur unter Vorlage eben jenes nachweises zu zahlen. Die selbstständige Verzollung der Unternehmen ist nicht rechtens, da man grundsätzlich ein Recht auf Selbstverzollung hat, das an dieser Stelle übergangen wird, um eben diese Servicegebühr zu erheben. Auf dieses Geld haben die Unternehmen aber kein Anspruch, wenn sie dazu nicht befugt waren.

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel