Ich habe gestern die Filiale bei Bad Nenndorf besucht und auch so ein System gesehen. Man entnimmt einen Bluetooth Sender auf dem eine Zahl steht. Die Nummer tippt man bei der Bestellung am Terminal ein, den Sender nimmt man mit zum Tisch. Es handelt sich um ein Bluetooth Beacon. Ich scanne morgen mal, dann kann ich euch vielleicht sagen, ob es iBeacon oder Eddystone ist. Zur Funktionsweise: Beacons senden in festgelegten Intervallen ihre ID, einen Code aus Zahlen und Buchstaben mit denen man ein Beacon eindeutig zuordnen kann. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, den Tisch zu erkennen: In der nähe jedes Tisches könnte eine Bluetooth Antenne sein (z.B. in der Leuchte über dem Tisch). Die Filtert alle Beacons raus, die unterhalb einer bestimmten Signalstärke empfangen werden. Übrig bleiben die Beacons in direkter Nähe des Tisches. Oder man macht Fngerprinting. Dazu braucht man weniger Antennen aber etwas intelligentere Software: Man verteilt überall im Restaurant ein paar Antennen. Jetzt legt man ein beacon auf Tisch 12 und merkt sich, mit welcher Signalstärke das Beacon bei den verschiedenen Antennen ankommt. Jeder Tisch hat nun einen eindeutigen Fingerprint an Signalstärken an den verschiedenen Tischen. Unter antennen müsst ihr euch übrigens kein Heyenwerk vorstellen. Das sind beispielsweise einfache USB Bluetooth Stöpsel, die es bei Mediamarkt gibt. Beacons haben im Schnitt bis zu 50m Reichweite und kosten je nach Modell und Hersteller zwischen 4 und 30 EUro.

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Das Problem hat unser Sohn auch gerade.

Es gibt da einige rechtliche Regelungen. Arbeiten darfst du überhaupt erst ab 13 Jahren. Danach gibt es Regeln nach dem Jugend­arbeits­schutz­gesetz.

"Kinder ab dem 13. Lebensjahr [...] dürfen mit Einwilligung der Eltern stundenweise beschäftigt werden, wenn die Beschäftigung aufgrund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Bedingungen, unter denen sie ausgeführt wird, Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung des Kindes nicht nachteilig beeinflusst und keine negativen Folgen für Schulbesuch, Berufswahlvorbereitung oder Berufsausbildung hat."

Dann gibt es noch eine Liste mit Dingen die erlaubt sind (z.B. Zeitungen austragen) und Dingen die nicht erlaubt sind. Darunter Fällen Büroarbeiten.

Hier ist ein toller Link:
https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/ferienjobs/

Jetzt ist die Frage, wie Webdesign eingestuft wird. Ich sehe aber ein Problem:

Beim Programmieren kommt es allerdings immer wieder vor, dass sich  plötzlich ein Problem auftut und die Lösung wesentlich länger dauert als gedacht. Da du nur 2h am Tag (10 Pro Woche) und nicht vor der Schule arbeiten darfst, wird es schwierig. Du kannst dadurch keine zusagen zu Abgabterminen machen. Das muss dem, der die Webseite haben will, absolut klar sein. Zeitdruck ist nicht und es dauert so lange es dauert.

Wenn du gewerblich Webseiten bauen möchtest, erbringst du eine Leistung und stehst in der Gewährleistungspflicht. Das beißt sich damit, dass die Arbeit deine schulischen Leistungen und dich nicht belasten darf. Stell dir vor du baust einen Onlineshop, mit dem deine Nachbarin ihren Lebensunterhalt bestreitet. Und der funktioniert plötzlich nicht mehr. Dann will sie, dass der sofort in Gang gebracht wird. Sie hat sogar ein Recht auf Gewährleistung, wenn es ein Fehler vom Dienstleister war. Du hast aber ein Referat für den nächsten Tag vorzubereiten. Die Situation, die dabei entsteht ist der Stress, von dem wir Erwachsene immer sprechen. Und in so eine Situation dürfen Kinder nicht kommen. Daher glaube ich nicht, dass das erlaubt ist.

In unserem Fall hat unser Sohn Glück: Ich selbst bin Entwickler und kann einspringen, sollte es mal zu so einer Situation kommen. Damit kann er seinem Hobby nachgehen und "Webdesigner spielen". Damit meine ich nicht, dass er das nicht richtig macht. Aber die Verantwortung trage ich. Er kann jederzeit aufhören, wenn er keinen Bock mehr hat oder was anderes ihn mehr interessiertund ich passe darauf auf, dass es keinen Termindruck gibt und die Zeiten nicht mit der Schule kollidieren. Zudem müssen steuern gezahlt werden. Ich glaube, das wird über mich und als geringfügige Beschäftigung laufen. Ich frage aber nochmal beim Finanzamt nach. Die sind nett und helfen da gerne.

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