Vielen Dank für die Antworten.
Wenn das Enkelkind da ist, dann werden die Ruhezeiten definitiv eingehalten, da es selbst sein Mittagsschläfchen hält bzw. zeitig ins Bett geht.
Da wir selbst Kinder haben, geht es mir - wie gesagt - nicht um die Kinderlärmthematik. Wir achten selbst drauf, dass unsere Kinder in Zimmerlautstärke spielen und nicht permanent herumrennen und trampel , da ja im KG ja auch Mieter wohnen.
Kann aber, das Verhalten der Mieter für diese evtl. irgendwelche Konsequenzen mitbringen, wenn nicht mal ansatzweise meiner Bitten nachgekommen wird? Ich kann denen ja auch nicht vorschreiben, dass sie einen Teppich kaufen sollen oder so. Schließlich ist es deren Wohnraum. Nur ich frage mich, ob ich überhaupt, sofern es so weitergehen sollte, auf der Tatsache abmahnen kann, wenn nach inzwischen 4- maligem Bitten - auch wenn es sich um Kinderlärm handelt - abmahnen kann? Oder stehen mir noch andere Mittel zur Verfügung?