Wie weit darf ein Besucher des Mieters gegenüber den Vermieter gehen?

Hallo zusammen,

ich bin Hauseigentümer eines Drei-Familien-Hauses (Baujahr 1981). Die EG-Wohnung bewohne ich selbst. Die KG-Wohnung und das 1. OG sind vermietet. Zu beiden Mietern besteht ein gutes Verhältnis!

Die Mieter aus dem 1. OG erhalten regelmäßig Besuch vom Enkelkind, was auch gut ist und befürwortet wird. Meistens über das Wochenende von Freitag bis Sonntag. Das Kind rennt dabei in der Regel permanent durch die Wohnung - Hinweis: Es geht nicht um die Thematil Kinder und Lärm!

Aufgrund der Alten Bauweise des Hauses ist es hellhörig. Durch das ständige herumrennen des Kindes hört man dies bis in die KG-Wohnung meiner anderen Mieter - habe mich selbst davon überzeugt. Da sich diese (älteren) Mieter über das stundenlange, permanente „Getrampel“ beschweren, muss ich meiner Pflicht als Vermieter nachkommen und die Mieter im 1. OG im Sinne des Gebots der gegenseitige Rücksichtsnahme darum gebeten, etwas darauf zu achten, dass das Kind etwas leiser herumrennt. Dieser Vorgang der Bitte geschah mehrmals.

Der Vater des Kindes - ist nicht der Mieter, sondern „lediglich“ Besucher - hat mich nun in einer aufgebrachten und einschüchternden Art und Weise zur Rede gestellt, was mir einfallen würde. Zur Klarstellung: Ich habe nie ein Verbot oder dergleichen gegenüber dem Spielen von Kindern ausgesprochen, sondern lediglich gebeten, etwas Rücksicht zu nehmen!

Muss ich mir diese verbale Einschüchterung und lautstarke Meinungsäußerung des Besuchers überhaupt gefallen lassen? Was darf sich überhaupt der Besucher überhaupt alles gegenüber dem Vermieter herausnehmen? Ich habe das Gespräch beendet, in dem ich mitgeteilt habe, dass er nicht der richtige Ansprechpartner ist, ich mich nicht anschreien und einschüchtern lasse und dass ich nicht mehr mit ihm kommunizieren möchte!

Danke im Voraus für Eure Beiträge.

Viele Grüsse

VOHiH

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Vielen Dank für die Antworten.

Wenn das Enkelkind da ist, dann werden die Ruhezeiten definitiv eingehalten, da es selbst sein Mittagsschläfchen hält bzw. zeitig ins Bett geht.

Da wir selbst Kinder haben, geht es mir - wie gesagt - nicht um die Kinderlärmthematik. Wir achten selbst drauf, dass unsere Kinder in Zimmerlautstärke spielen und nicht permanent herumrennen und trampel , da ja im KG ja auch Mieter wohnen.

Kann aber, das Verhalten der Mieter für diese evtl. irgendwelche Konsequenzen mitbringen, wenn nicht mal ansatzweise meiner Bitten nachgekommen wird? Ich kann denen ja auch nicht vorschreiben, dass sie einen Teppich kaufen sollen oder so. Schließlich ist es deren Wohnraum. Nur ich frage mich, ob ich überhaupt, sofern es so weitergehen sollte, auf der Tatsache abmahnen kann, wenn nach inzwischen 4- maligem Bitten - auch wenn es sich um Kinderlärm handelt - abmahnen kann? Oder stehen mir noch andere Mittel zur Verfügung?

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