Der komplette Maklervertrag findet auf einer Seite Platz. Die einzigen Klauseln, die hier in irgendeiner Form greifen könnten, zitiere ich mal im Wortlaut:" Sollte nach Ablauf oder Kündigung des Vertrages ein notarieller Kaufvertrag mit einem durch die Fa. Blablabla nachgewiesenen Kaufinteressenten zustande kommen, sind von beiden Vertragsparteien die vereinbarten Provisionen zu bezahlen."
und weiter: "Dem Auftraggeber wird empfohlen, alle Kaufinteressenten an Fa. Blablabla zu verweisen, die sich während der Vertragsdauer direkt an ihn wenden."
Ich sehe in dem ersten Zitat kein Problem, als dass der Interessent mit dem Makler nie Kontakt hatte und vom Angebot in der Nachbarschaft erfahren hat. Eine Empfehlung sehe ich nicht als eine Verpflichtung an. Daraus dürfte sich kein Rechtsanspruch ableiten lassen!?
Lg Vladi