Darf die BG nach den 78 Wochen das Verletztengeld einfach einstellen?
Nach einem schweren Arbeitsunfall, kann ich meinen Beruf nicht mehr ausüben. Mein Chef kann mir keine für meinen Körperlichen Zustand geeignete Arbeit anbieten, kündigt mich (warum auch immer) aber auch nicht. Zur Zeit läuft über die BG eine Berufliche Reha, zur Wiedereingliederung ins Berufsleben. Ein Rentenantrag wurde abgelehnt, weil bei einem dreitägigem Test (EFL Test) festgestellt wurde, das ich 8 Stunden am Tag arbeiten kann. Aber nur Tätigkeiten, die zu meinem Leidensbild passen. Seit Wochen frage ich bei Firmen an, aber entweder suchen sie generell keine Leute, oder haben keine auf meinen Körperlichen Zustand geeigneten Stellen. In gut 3 Monaten läuft das Verletztengeld aus und meine BG sagt, das ich mich danach Arbeitslos melden muss! Ist das korrekt? Darf die BG einen so einfach auf das Arbeitsamt abschieben? Wenn ich erst einmal auf dem Amt bin, kann ich doch alles vergessen. Das nächste ist ja auch, das ich ja noch gar nicht arbeitslos bin, da mein Chef keinerlei Anstalten macht, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Wer kann bitte ein paar hilfreiche Aussagen treffen? Danke schon einmal im voraus!