Ok, das ist komisch. Ich musste meine Gehaltsabrechnungen einreichen. Vielleicht handhaben das die Bundesländer anders. Wobei ich finde das sinnvoll, wovon wollt ihr denn leben? Bzw. Wie willst du mit einem Ausbildungsgehalt 2 Personen finanzieren? Ihren Integrationskurs bezahlen? Ich finde das blauäugig deinen Ehepartner zu Dir einzuladen, der im Heimatland alles hinter sich lässt um dann hier nicht genug zum Leben zu haben...?!

Vielleicht wird in Frankfurt auch alles anders gehandhabt. Hier in Bayern, muss, wer aus einem Drittstaat freiwillig kommt sich auch selbst finanzieren, ohne Geld vom Staat, was ich auch sehr richtig finde.

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„Ich möchte nicht mit ihm reden, nichts mit ihm machen und est gar nicht alle zwei Wochen bei ihm wohnen!“

Warum solltest du auch , wenn du nicht möchtest?

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Warum gehst du Lebensmittel in einem Markt einkaufen? Es wäre doch viel besser, dass Gemüse selbst anzupflanzen. Du würdest dich automatisch saisonal ernähren, kannst erntefrisch genießen .... die Bewegung an der frischen Luft würde deinem ganzen Organismus gut tun.

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Das wird schon wieder Pocahontas 🥺

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Ich glaube, dass euch tatsächlich ein Anwalt helfen könnte. Aufgrund der bedenklichen Sicherheitslage in Pakistan fände ich es durchaus angebracht, ein Visum im Eilverfahren zu bekommen oder mit einem Besuchsvisum einzureisen und dann per Härtefallentscheidung den Aufenthaltstitel hier „einzufordern“, gerade auch weil dein Mann Vater eines minderjährigen deutschen Staatsbürgers ist. Wenn er mit einem Besuchsvisum einreist ist das natürlich nicht der reguläre Weg, aber ob die deutschen Behörden den Vater eines deutschen Kindes in ein Hochrisiko-Land abschieben ..?? Ein Anwalt kann da sicher mehr dazu sagen.

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Visum für meinen Mann aus dem südlichen Afrika?

Hallo,

ich würde mich freuen wenn mir jemand ein paar Ratschläge geben könnte zu meiner derzeitigen Situation.

Ich habe ein paar Jahre im südlichen Afrika gelebt, mich dort verliebt und vor 5 Jahren dort geheiratet. Ich bin deutsche Staatsbürgerin. Vor einem Jahr haben wir ein Kind bekommen. Seit Ende des Jahres bin ich mit Kind wieder in Deutschland. Mein Mann ist erst einmal aus familiären Gründen dort geblieben, wir möchten aber, dass er nun rasch nachkommt, damit mein Sohn nicht noch länger ohne Papa ist. Mein Mann hat bereits ein Schengen-Visum. Nun bräuchte er ja ein Visum zur Familienzusammenführung, welches wir entweder auf der Ehe mit mir oder der Existenz des Kindes basierend beantragen dürfen.

Welcher Weg ist der schnellere und "unkompliziertere"? Oder würde man beides angeben? Im Internet habe ich gelesen, dass man bei einem Visum, welches aufgrund der Hochzeit beantragt wird, Sprachkenntnisse nachweisen muss, welche mein Mann zwar schon irgendwie hat, aber bisher noch keinen Nachweis dafür in Händen hält. Beim Kind war das jetzt nicht angegeben? Ist es da nicht von Nöten oder ist die Info falsch?

Wenn wir bereits ein Schengen-Visum beantragt bekommen haben und ich meinen Nachnamen durch die Deutsche Botschaft durch seinen ersetzen durfte kann ich davon ausgehen, dass die Ehe auf jeden Fall anerkannt wird, oder? Das ist ja mit im Ausland geschlossenen Ehen nicht immer so.

Mir wurde von einer Freundin geraten, das Visum ausschließlich im Heimatland meines Mannes zu beantragen und nicht hier vor Ort (wenn er etwa mit dem Schengen-Visum einreisen würde), was mir auch einleuchtet. Gibt es Erfahrungen, wie lange es etwa dauert oder ist das wirklich total willkürlich?

Die Herrschaften bei der betreffenden Botschaft sind leider nicht unbedingt sehr zuvorkommend und hilfsbereit, so dass wir dort nicht die

falschen
Fragen stellen wollen, da vieles scheinbar auch in ihrer Willkür liegt?!

Könnte mein Mann trotzdem erst mal mit Schengen-Visum kommen und dann nur noch einmal

kurz´ ausreisen, um das andere abzuholen und damit wieder einzureisen?</p><p>Fragen über Fragen... Ich wäre auch sehr dankbar, wenn jemand einen Ansprechpartner kennt, bei dem ich mich beraten lassen kann? Da ich gerade noch mein Kind betreue und mit ihm zuhause bin, ist es finanziell noch nicht so dicke, also kann ich mir gerade leider nicht unbedingt einen teuren Anwalt leisten. Meine finanzielle Situation ändert sich ab August wieder, falls hier jemand befürchtet, dass wir alle drei dann dem Staat
auf der Tasche liegen` sollten oder so.

Generell freue ich mich sehr über konstruktive Vorschläge, Verweise und Erfahrungsberichte.

Danke!

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Wenn ihm im Heimatland Folter, Todestrafe, etc. droht oder er sterbenskrank/ intensivpflichtig ist, bekommt man den Aufenthaltstitel sicher auch von der ABH in Deutschland. Sonst gibt’s dafür eben den vorgegebenen Weg. Also warum nicht einfach an die Regeln halten?

—> Sprachnachweis, Visum zur Familienzusammenführung beantragen, und fertig. Alles ganz regulär.

Das Beispiel ( dein Link) finde ich total lächerlich, da es doch viel einfacher wäre auszureisen und mit dem richtigen Visum wieder einzureisen, als sich die Mühe zu machen, die Extrawurst über alle Instanzen einzuklagen.

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Ist er mit einem Schengen Tourist Visum gekommen , muss er wieder ausreisen. Das sind eben die Bedingungen. Mit einem Touristenvisum kann man keinen Aufenthaltstitel beantragen, dafür ist es schlichtweg nicht da. Ich empfehle euch, so haben wir es auch gemacht, einfach den regulären Weg zu gehen. Ausreise, Sprachkurs, Visum für den Ehegattennachzug beantragen. Papierkram. Papierkram. Und noch mehr Papierkram. Aber das wird schon :-)

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Sollte es so sein, dass dein Ehegatte das Visum zum Ehegattennachzug beantragen möchte, so muss euer gemeinsamer Lebensunterhalt in Deutshland durch dich oder euch beide gesichert sein. Der nachgezogene Ehegatte darf keine Sozialleistungen beziehen. Dafür wird ein Ausbildungsgeshalt kaum ausreichen. Außer jedoch du oder dein Ehegatte kann ausreichend Vermögen nachweisen und dies über die Behörde auf einem Sperrkonto hinterlegen lassen.

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“Spielt es bei der Antragstellung ne Rolle ob ich der leibliche Vater von dem Kind bin oder nicht ?

Genau genommen nicht. Entscheidend ist, ob du der rechtliche Vater bist. Die biologische vaterschaft ist hier hingegen nicht von Bedeutung.”

—> Das ist Unsinn. Der ausländische Ehepartner hat ein Recht mit und bei seinem deutschen Ehepartner zu leben.

Hat der ausländische Ehepartner ein Kind ( nicht vom jetzigen Ehepartner) hat wiederum sowohl das Kind, als auch die Mutter ein Recht, jeweilig zusammen zu leben. Damit hat der deutsche Ehepartner so gesehen nicht viel zu tun, ist nicht von Bedeutung.

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Eine Familienzusammenführung (Geimsames Leben mit Ehepartner oder Minderjährigen Kind) ist erstmal ein Grundrecht, dass einem der deutsche Staat nach Beantragung sogar ermöglichen MUSS. Allerdings stellt er Bedingungen, kurz gesagt: Sprachnachweis A1, gesicherter Lebensunterhalt und angemessener Wohnraum.

Eine Rente zu beziehen ist kein Grund, dass ein Antrag abgelehnt werden kann. Der Einreisende darf jedoch keinerlei Sozialleistungen bedürfen. Entweder dein Einkommen ( Betrag abzüglich Miete und sonstiger Verpflichten ) deckt den Bedarf zweier Personen, oder einer von euch beiden kann entsprechend hohes Vermögen nachweisen.

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„eine Bekannte von mir meinte das man wenn man ein höheres absolviert als A1 also zb A2 dann bekommt man angeblich 1 Jahr Visum und wenn man NUR A1 absolviert hat bekommt man nur 3 Monate und wenn man b1 dann sogar 2 Jahre Visum

Stimmt das ?!“

Das ist Unsinn. Was stimmt ist, dass man auch nach Einreise und Aufenthaltstitel integrationsverplichtet ist. —> Integreationskurs (inklusive Sprachkurs).

Theoretisch kann der Aufenthaltstitel aufgrund mangelnder Integrationsbereitschaft widerrufen werden.

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Die Frage ist schon veraltet, trotzdem kann ich mir eine Antwort nicht verkneifen. Als Nicht EU/ Schengen Bürger ohne Visum oder Aufenthaltstitel in Deutschland zu sein, ist illegal. Medizinische Hilfe bekommt man in Deutschland aber bitte doch in jedem Fall, ob illegal oder legal, versichert oder nicht versichert. Man kann als nicht Versicherter höchstens nachträglich zur Kasse gebeten werden, wenn man zahlungsfähig ist.

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