Maximal 3mal pro Woche. Alle zwei Wochen 4 mal
Wollte nur mal sehen ob hier tatsächlich auf jede noch so blöde Frage geantwortet wird 😊😂😂🤪
Vllt zum Beispiel die Verletzlichkeit zB. Eines Ökosystems durch äußere Einflüsse. Chemikalien im See....etc
Nicht wieder anfangen!
Ok, das ist komisch. Ich musste meine Gehaltsabrechnungen einreichen. Vielleicht handhaben das die Bundesländer anders. Wobei ich finde das sinnvoll, wovon wollt ihr denn leben? Bzw. Wie willst du mit einem Ausbildungsgehalt 2 Personen finanzieren? Ihren Integrationskurs bezahlen? Ich finde das blauäugig deinen Ehepartner zu Dir einzuladen, der im Heimatland alles hinter sich lässt um dann hier nicht genug zum Leben zu haben...?!
Vielleicht wird in Frankfurt auch alles anders gehandhabt. Hier in Bayern, muss, wer aus einem Drittstaat freiwillig kommt sich auch selbst finanzieren, ohne Geld vom Staat, was ich auch sehr richtig finde.
Auf das fremde Auto kacken.
Man müsste doch eher sagen, dass es LEIDER keine Gummizellen gibt, falls das überhaupt richtig ist. Ist doch viel humaner als eine Fixierung + Betonspritze oder?
Nimmst du Drogen?
Na dann eben um erst um 18 Uhr poppen.
„Ich möchte nicht mit ihm reden, nichts mit ihm machen und est gar nicht alle zwei Wochen bei ihm wohnen!“
Warum solltest du auch , wenn du nicht möchtest?
Warum gehst du Lebensmittel in einem Markt einkaufen? Es wäre doch viel besser, dass Gemüse selbst anzupflanzen. Du würdest dich automatisch saisonal ernähren, kannst erntefrisch genießen .... die Bewegung an der frischen Luft würde deinem ganzen Organismus gut tun.
Das wird schon wieder Pocahontas 🥺
Ich glaube, dass euch tatsächlich ein Anwalt helfen könnte. Aufgrund der bedenklichen Sicherheitslage in Pakistan fände ich es durchaus angebracht, ein Visum im Eilverfahren zu bekommen oder mit einem Besuchsvisum einzureisen und dann per Härtefallentscheidung den Aufenthaltstitel hier „einzufordern“, gerade auch weil dein Mann Vater eines minderjährigen deutschen Staatsbürgers ist. Wenn er mit einem Besuchsvisum einreist ist das natürlich nicht der reguläre Weg, aber ob die deutschen Behörden den Vater eines deutschen Kindes in ein Hochrisiko-Land abschieben ..?? Ein Anwalt kann da sicher mehr dazu sagen.
Wenn ihm im Heimatland Folter, Todestrafe, etc. droht oder er sterbenskrank/ intensivpflichtig ist, bekommt man den Aufenthaltstitel sicher auch von der ABH in Deutschland. Sonst gibt’s dafür eben den vorgegebenen Weg. Also warum nicht einfach an die Regeln halten?
—> Sprachnachweis, Visum zur Familienzusammenführung beantragen, und fertig. Alles ganz regulär.
Das Beispiel ( dein Link) finde ich total lächerlich, da es doch viel einfacher wäre auszureisen und mit dem richtigen Visum wieder einzureisen, als sich die Mühe zu machen, die Extrawurst über alle Instanzen einzuklagen.
Ist er mit einem Schengen Tourist Visum gekommen , muss er wieder ausreisen. Das sind eben die Bedingungen. Mit einem Touristenvisum kann man keinen Aufenthaltstitel beantragen, dafür ist es schlichtweg nicht da. Ich empfehle euch, so haben wir es auch gemacht, einfach den regulären Weg zu gehen. Ausreise, Sprachkurs, Visum für den Ehegattennachzug beantragen. Papierkram. Papierkram. Und noch mehr Papierkram. Aber das wird schon :-)
Sollte es so sein, dass dein Ehegatte das Visum zum Ehegattennachzug beantragen möchte, so muss euer gemeinsamer Lebensunterhalt in Deutshland durch dich oder euch beide gesichert sein. Der nachgezogene Ehegatte darf keine Sozialleistungen beziehen. Dafür wird ein Ausbildungsgeshalt kaum ausreichen. Außer jedoch du oder dein Ehegatte kann ausreichend Vermögen nachweisen und dies über die Behörde auf einem Sperrkonto hinterlegen lassen.
“Spielt es bei der Antragstellung ne Rolle ob ich der leibliche Vater von dem Kind bin oder nicht ?
Genau genommen nicht. Entscheidend ist, ob du der rechtliche Vater bist. Die biologische vaterschaft ist hier hingegen nicht von Bedeutung.”
—> Das ist Unsinn. Der ausländische Ehepartner hat ein Recht mit und bei seinem deutschen Ehepartner zu leben.
Hat der ausländische Ehepartner ein Kind ( nicht vom jetzigen Ehepartner) hat wiederum sowohl das Kind, als auch die Mutter ein Recht, jeweilig zusammen zu leben. Damit hat der deutsche Ehepartner so gesehen nicht viel zu tun, ist nicht von Bedeutung.
Eine Familienzusammenführung (Geimsames Leben mit Ehepartner oder Minderjährigen Kind) ist erstmal ein Grundrecht, dass einem der deutsche Staat nach Beantragung sogar ermöglichen MUSS. Allerdings stellt er Bedingungen, kurz gesagt: Sprachnachweis A1, gesicherter Lebensunterhalt und angemessener Wohnraum.
Eine Rente zu beziehen ist kein Grund, dass ein Antrag abgelehnt werden kann. Der Einreisende darf jedoch keinerlei Sozialleistungen bedürfen. Entweder dein Einkommen ( Betrag abzüglich Miete und sonstiger Verpflichten ) deckt den Bedarf zweier Personen, oder einer von euch beiden kann entsprechend hohes Vermögen nachweisen.
„eine Bekannte von mir meinte das man wenn man ein höheres absolviert als A1 also zb A2 dann bekommt man angeblich 1 Jahr Visum und wenn man NUR A1 absolviert hat bekommt man nur 3 Monate und wenn man b1 dann sogar 2 Jahre Visum
Stimmt das ?!“
Das ist Unsinn. Was stimmt ist, dass man auch nach Einreise und Aufenthaltstitel integrationsverplichtet ist. —> Integreationskurs (inklusive Sprachkurs).
Theoretisch kann der Aufenthaltstitel aufgrund mangelnder Integrationsbereitschaft widerrufen werden.
Die Frage ist schon veraltet, trotzdem kann ich mir eine Antwort nicht verkneifen. Als Nicht EU/ Schengen Bürger ohne Visum oder Aufenthaltstitel in Deutschland zu sein, ist illegal. Medizinische Hilfe bekommt man in Deutschland aber bitte doch in jedem Fall, ob illegal oder legal, versichert oder nicht versichert. Man kann als nicht Versicherter höchstens nachträglich zur Kasse gebeten werden, wenn man zahlungsfähig ist.