Hier kann man die Links zum Arbeitsvertrag vergrößert aufrufen, danke..
http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?p=11081880
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Danke für eure Hilfe.
Konkret handelt es sich bei dieser Autohändergruppe um die "Eder-Gruppe" im Südbayrischen Raum. Diese steht im elektronischen Bundesanzeiger mit einem Finanzbericht allerdings von 2009 (Eder Familien Holding GmbH & Co. KG)
Was haltet Ihr von dieser Unternehmensgruppe, aktuelle Situation bzw. hat vielleicht irgendjemand einen Tipp? Es wäre sehr wichtig und dringend...
Fakt ist meine Frau ist krank und muß mit unserem Baby ins KH aufgenommen werden so daß ich für meine Tochter zu Hause und meine Familie im KH da sein möchte.
Befürchte jedoch daß sich mein AG querstellt da Personalengpass.
Eine fremde Haushaltshilfe duch die KK möchte ich nicht und ist nicht auffindbar, meine Schwiegereltern könnten zwar kurz aufpassen sind selbst nicht gesund, ist nicht zumutbar.
Das heißt der Hausarzt oder der Kinderarzt könnten durch die Krankmeldung entscheiden? ...
Jetzt ist es bald soweit wenn das Baby (der Kleine) nicht bis zum "errechneten" Termin kommt gibt es einen Kaiserschnitt der Termin steht. Meine Frau muß leider Insulin in den letzten Wochen nehmen.
Bei der Anmeldung im Krankenhaus hat Ihr die Chefärztin der Gyn. mitgeteilt, daß das Baby nach der Geburt auf INTENSIV muß wegen der Insulingeschichte d.h. als Vorsichtsmaßnahme gegen Unterzucker!!
Unser erstes Kind hatte schon nach der Geburt eine Infektion im KH bekommen und mußte auch nach der Geburt am zweiten Tag auf INTENSIV das war schon sehr schwer.
Jetzt wieder MUSS DAS SEIN??????
Ich arbeite in einem Autohaus, die Fahrzeuge unserer Premiummarke vertragen ab 1990 den E10 Kraftstoff bis auf wenige Ausnahmen.
Jedoch hat mir unser erfahrener Mechaniker davon abgeraten, ganz klare Aussage die MECHANISCHEN TEILE, BENZINLEITUNGEN UND TANK könnten LANGFRISTIG durch E10 GESCHÄDIGT werden, außerdem ZU HOHER VERBRAUCH, WENIGER LEISTUNG lieber SuperPlus tanken!
@Wlfi0410 danke für dein Mitgefühl..
An alle anderen:
Die richtige Antwort wäre
Im finanzgerichtlichen Verfahren war streitig, ob der monatliche Mindestbetrag des Elterngelds von 300 EUR dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Betroffene können jetzt Einspruch einlegen und haben Anspruch auf Ruhen des Verfahrens...
Leider gibt es inzwischen schon dieses Urteil
http://www.stotax-first.de/servlet/de.wmc.stv.xsearchips.stotax.Servlet?page=showMeldung&oid=70698
Keine Lust auf Einspruch? Nein keine Lust auf Nachzahlung, keine Lust auf diesen Staat, keine Lust noch mehr Geld zu verlieren und eventuell Schulden machen zu müssen wenn Vater Staat nichts mehr für eine Familie tun kann.
Jeder "Normalverdiener", Angestellter, weiß wovon ich rede aber es gibt auch noch "Besserverdienende" wie Anwälte, Bänker, usw. die jetzt nicht ganz folgen können oder wie wäre es wenn ich "Ihnen" jetzt 450,- EUR abknöpfen würde?
Wo sind die Bürger und Menschen die sich wie wir "verarsch.." vorkommen?