Schulrecht, Attestpflicht, Schulgesetz

Hallo :)

Vorweg, ich glaube das könnte ein bisschen länger werden.. ;) Ich bin Schüler einer 12. Klasse eines regionalen Gymnasiums in NRW und eigentlich intressiert es mich auch nicht wirklich, was meine Lehrer/Schulleitung wieder tolles macht, solange ich nicht von betroffen bin, aber ich bin heute durch zufall auf 1-2 Artikel des Schulgesetzen gestoßen und dabei auf ein paar wirklich interessante dinge gestoßen. Bei uns an der Schule gilt insbesondere unser Jahrgang Q1/12 (aufgrund des quasi doppelten Schüleraufgebots) als völliger Chaotenjahrgang, deßhalb müssen wir teilweise schon so einiges erdulden, ich hab jetzt jedoch den entschluss gefasst, einfach mal was dagegen zu tun, macht ja sonst keiner, denn es kann doch wohl nicht wahr sein, dass sich die Schulen denken, sie können machen was sie wollen oder?

Z.b. die Artestpflicht, wir haben morgen ein Sportfest, zudem alle Schüler Artestpflicht haben, wenn sie fehlen (ich hab eigentlich nicht vor zu Schwänzen) aber es ist doch eigentlich garnicht erlaubt einfach eine allgemeine Artestpflich einzuführen oder sehe ich das falsch? (Kann die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer meines Kindes verlangen, dass bei jeder Erkrankung des Kindes (Fernbleiben vom Unterricht) ein ärztliches Attest vorgelegt wird?

Nein. Ein ärztliches Attest ist in der Regel nur dann anzufordern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass gesundheitliche Gründe nur vorgeschoben werden.

vgl.: Runderlass des Kultusministeriums vom 26.03.1980 – BASS 12-52 Nr. 11)

Wie sieht es damit aus; unsere Schule droht(!) uns(Q1/12) damit, dass wenn wir zu bestimmten Terminen (Umwahlbögen, Attesten/Entschuldigungen o.ä.) keine pünktliche Abgabe einhalten wir Vermerkt werden, bei 3 Vermerkungen bekommen wir auf unser ABITURZEUGNISS(!) den Vermerk, dass wir unzuverlässig sind, weil wir ja eben diese Termine nicht fristgerecht eingehalten haben, ist das legitim? Ich meine, wenn ich mich mit so einem Vermerkt irgendwo bewerbe, uns selbst wenn ich einen 1.-er Schnitt hätte, ich bin mir ziemlich sicher ich würde wirkliche probleme haben einen Job/Uniplatz zu bekommen!?

Eine letze frage noch, ist es erlaubt, dass unsere Schule ein Attest/Entschuldigung in der nächsten(!) Stunde verlangt? Also direkt nachdem man wieder in der Schule ist? Wohl gemerkt ohne jegliche ausnahmen, was besonders die U18 Schüler betrifft, denn was wenn eine Mutter/Vater mal arbeiten musste/der Schüler die Entschuldigung vergessen hat?

Das wars vorerst, entschuldigung für die vielen Themensprünge aber sonst passt´s von den Zeichen her nicht ;))

Vielen dank, sup231

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Es ist genau so, wie es hier steht:

Ein ärztliches Attest ist in der Regel nur dann anzufordern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass gesundheitliche Gründe nur vorgeschoben werden.

Und wenn man nur lange genug danach sucht, gibt es sehr viele Gründe (echte und an den Haaren herbeigezogene)!

Ja, sie können und sie werden!

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www.arbeitsagentur.de

Wenn Du Dich dort mal auf "Berufenet" umschaust, findest Du ALLE Berufe! Alles sehr ausführlich!

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Wenn Mathe nicht Dein Fach ist, dann ist ein Physikstudium sinnlos. Denn ohne Mathe läuft hier absolut gar nichts! Und mit Fachhochschulreife ist ein Physikstudium auch nicht überall möglich. Üblich und sinnvoll ist das Abitur.

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Du hast die Schule noch im G9-Modell besucht und hast demnach definitiv keine Fachhochschulreife (schulischer Teil). Den hättest Du erst mit der Versetzung in die 13 gehabt. Aber mit der Versetzung in die 12 hast Du "nur" die Fachoberschulreife; aber selbstverständlich mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe, weil Du ja schon in der Oberstufe warst.

Mit der Fachoberschulreife (FOR) allein kannst Du die zweijährige Fachoberschule besuchen, um zur vollen Fachhochschulreife zu gelangen. Wahlweise ist auch die zweijährige Höhere Berufsfachschule möglich. Da Du schon in der Oberstufe warst, hast Du natürlich auch die Qualifikation für ein berufliches Gymnasium und kannst hier auch zum Abitur kommen.

Mit der FOR plus einer mindestens zweijährige Berufsausbildung zusammen hast Du die Berechtigung zum Besuch einer einjährigen Fachoberschule (Klasse 12), die fachlich zum erlernten Beruf passen muss.

Da Du Erzieherin werden möchtest, kannst Du den dualen Zweig wählen. Das Berufskolleg bietet die Möglichkeit einer Ausbildung plus den Abschlüssen Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder allgemeine Hochschulreife. Aber Vorbedingung ist eine passende praktische Tätigkeit oder ein vorgelagerte passende Berufsausbildung.

Um eine Ausbildung zur Erzieherin zu machen, brauchst Du nicht die Fachhochschulreife. Diese ist aber für ein Studium mit der Fachrichtung "Kleinkinderziehung und Familienbildung" oder ähnliche Studiengänge erforderlich.

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Bauchschmerzen sind ein Symptom mit körperlichen oder psychischen Ursachen. Deshalb solltest Du Dich dem entsprechend in beide Richtungen untersuchen lassen. Ist bei Dir körperlich alles in Ordnung, ist es die Psyche. Hilfreich ist ein Gespräch mit vertrauten Menschen. Das sind Deine Eltern, Geschwister, Großeltern oder sonst jemand aus Deiner Verwandschaft. Oder ein Lehrer Deines Vertrauens, ein eventuell vorhandener Sozialarbeiter an Deiner Schule oder auch sehr gute Freunde. Auch ein Profi kann sehr sinnvoll und hilfreich sein. Möglich ist die anonyme Telefonseelsorge, ein Seelsorger der Kirchengemeinde (z.B. Pfarrer), ein Mitarbeiter einer Familienberatungsstelle oder ein psychologischer Psychotherapeut oder ein Psychiater. Die von mir genannten Vorschläge dienen dazu, die Ursachen Deiner Bauchschmerzen herauszufinden. Denn nur wenn Du sie kennst, kannst Du etwas dagegen unternehmen. Allein die Tatsache, dass Du nur an Schule denken musst, liest sich für mich so, als steckt hinter dieser Aussage ein handfestes Problem, dessen Ursache in der Schule oder in dessen Zusammenhang zu suchen ist. Ein allgemeingültiges Patentrezept gegen DEINE Bauchschmerzen gibt es nicht. Es gibt für Dich aber bestimmt eine individuelle Lösung, die es für Dich zu herauszuarbeiten gilt.

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Kennst Du schon www.mensa.de

Vielleicht findest Du dort Deine Antworten!

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Du hast es ja jetzt hier gepostet!

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Unterhalt kann nicht rückwirkend neu gefordert werden. Nur das, was schon ursprünglich gefordert wurde, aber dann nicht gezahlt werden konnte, kann auch später rückwirkend geltend gemacht werden.

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Wieso musst Du denn vom Gymnasium?

Welches Bundesland?

Es gibt viele Möglichkeiten zu allen Schulabschlüssen. Mit oder ohne Ausbildung. Es kommt darauf an, wie Dein jetztiger Notenstand ist und in welchem Bundesland Du lebst.

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Alle Wartesemester werden bei dem Bewerbungsverfahren nach der Wartezeitquote berücksichtigt. Nachrangig zählt die Note, der Abischnitt. Die Abiturdurchschnittnote verändert sich dadurch natürlich nicht!

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Es gibt verschiedene Berufe mit verschiedenen Voraussetzungen. Für welche Berufe man eine schulische oder betriebliche Ausbildung braucht oder für welche ein Studienabschluss erforderlich ist erfährst Du auf den Seiten der www.arbeitsagentur.de Es gibt Berufe, für die benötigt man eine Erlaubnis zur Berufsbezeichnung. Manche Berufsbezeichnungen sind nicht gesetzlich geschützt. Das alles regelt das Berufsausbildungsgesetz. In Deutschland legt man immer noch sehr viel Wert darauf, dass die Arbeitnehmer ihr erworbenes Wissen und ihre Kenntnisse schriftlich anhand eines offiziellen Zertifikats belegen können. Es "bringt" insofern etwas, dass man oft eine besser bezahlte Stelle bekommt und besser und schneller Karriere machen kann. Aber Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel.

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Die Generation Praktikum sollte allmählich vorbei sein. Das sollten endlich auch die Arbeitgeber einmal kapieren und nicht selbstverständlich davon ausgehen, das Praktikanten einfach nur billige oder sogar kostenlose Arbeitskräfte sind. Such Dir eine andere Stelle, in der Du Deine Arbeitskraft auch bezahlt bekommst. Den Leuten muss man endlich einmal die Stirn zeigen und sagen, dass es so nicht geht! Um Deine Frage zu beantworten. Du kannst evtl. ergänzendes ALG2 beantragen. Ich finde es aber trotzdem nicht gut (Du kannst ja nichts dafür!). Aber dann soll die Allgemeinheit dafür aufkommen, wofür die Arbeitgeber zu geizig sind! Das regt mich leider etwas auf!

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*Grundsatz: Es reicht für eine formgerechte Bewerbung aus, die Online-Bewerbung auszufüllen und bis zum 15. Januar 2012 elektronisch „abzuschicken“. Es ist erst bei der Einschreibung erforderlich, einen amtlich beglaubigten Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung vorzulegen. Mit der Zulassung wird auf die Form des Nachweises besonders hingewiesen. Bitte schicken Sie daher keine Unterlagen, es sei denn, folgende Ausnahmen liegen vor:

Quelle:

http://www.verwaltung.uni-*hamburg.de/campuscenter/download/merkblaetter/informationen-zur-onlinebewerbung.pdf

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Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen der Online-Bewerbung die PDF-Broschüre Bewerbungsinformationen zur Online-Bewerbung

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