Hallo :)
Vorweg, ich glaube das könnte ein bisschen länger werden.. ;)
Ich bin Schüler einer 12. Klasse eines regionalen Gymnasiums in NRW und eigentlich intressiert es mich auch nicht wirklich, was meine Lehrer/Schulleitung wieder tolles macht, solange ich nicht von betroffen bin, aber ich bin heute durch zufall auf 1-2 Artikel des Schulgesetzen gestoßen und dabei auf ein paar wirklich interessante dinge gestoßen.
Bei uns an der Schule gilt insbesondere unser Jahrgang Q1/12 (aufgrund des quasi doppelten Schüleraufgebots) als völliger Chaotenjahrgang, deßhalb müssen wir teilweise schon so einiges erdulden, ich hab jetzt jedoch den entschluss gefasst, einfach mal was dagegen zu tun, macht ja sonst keiner, denn es kann doch wohl nicht wahr sein, dass sich die Schulen denken, sie können machen was sie wollen oder?
Z.b. die Artestpflicht, wir haben morgen ein Sportfest, zudem alle Schüler Artestpflicht haben, wenn sie fehlen (ich hab eigentlich nicht vor zu Schwänzen) aber es ist doch eigentlich garnicht erlaubt einfach eine allgemeine Artestpflich einzuführen oder sehe ich das falsch? (Kann die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer meines Kindes verlangen, dass bei jeder Erkrankung des Kindes (Fernbleiben vom Unterricht) ein ärztliches Attest vorgelegt wird?
Nein. Ein ärztliches Attest ist in der Regel nur dann anzufordern, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass gesundheitliche Gründe nur vorgeschoben werden.
vgl.: Runderlass des Kultusministeriums vom 26.03.1980 – BASS 12-52 Nr. 11)
Wie sieht es damit aus; unsere Schule droht(!) uns(Q1/12) damit, dass wenn wir zu bestimmten Terminen (Umwahlbögen, Attesten/Entschuldigungen o.ä.) keine pünktliche Abgabe einhalten wir Vermerkt werden, bei 3 Vermerkungen bekommen wir auf unser ABITURZEUGNISS(!) den Vermerk, dass wir unzuverlässig sind, weil wir ja eben diese Termine nicht fristgerecht eingehalten haben, ist das legitim? Ich meine, wenn ich mich mit so einem Vermerkt irgendwo bewerbe, uns selbst wenn ich einen 1.-er Schnitt hätte, ich bin mir ziemlich sicher ich würde wirkliche probleme haben einen Job/Uniplatz zu bekommen!?
Eine letze frage noch, ist es erlaubt, dass unsere Schule ein Attest/Entschuldigung in der nächsten(!) Stunde verlangt? Also direkt nachdem man wieder in der Schule ist?
Wohl gemerkt ohne jegliche ausnahmen, was besonders die U18 Schüler betrifft, denn was wenn eine Mutter/Vater mal arbeiten musste/der Schüler die Entschuldigung vergessen hat?
Das wars vorerst, entschuldigung für die vielen Themensprünge aber sonst passt´s von den Zeichen her nicht ;))
Vielen dank, sup231