Antwort
In einem noch etwas haarsträubenderem Fall versuche ich gerade Klarheit zu schaffen. Das Finanzamt beharrt steif und fest darauf, dass ein "Gewinn" aus folgendem Sachverhalt versteuert werden soll:
- es handelt sich um eine noch nicht abbezahlte Eigentumswohnung.
- das vermietete Zimmer + Mitnutzung von Gemeinschaftsräumen wird ca. 13% unter der ortsüblichen Miete überlassen.
- Das Finanzamt erläutert die eigenen Berechnungen nicht einmal. Eigentlich hätte ein Verlust entstehen müssen --> werde ich jetzt im Einspruchsverfahren (seit wann heisst das Rechtsmittel so, ich miene mich zu erinnern, dass es früher immer ein "Widerspruch" war ?).
Das Finanzamt lässt sich also von vorne herein nicht auf die Verneinung der Gewinnerzielungsabsicht ein. Kann bei einer Eigentumswohnung nicht auch von einer Wohngemeinschaft ausgegangen werden. Wo ist das Thema "WGs" überhautp geregelt. Ich finde keine Richtlinien, Urteile oder sonst was dazu. Zumal das Finanzamt sich ja an Urteile nur bedingt halten muss, wenn diese nur einen vergleichbaren Einzelfall betreffen? Ich müsste also dann in meinem Fall ein neues Urteil herbei führen?
Bin für jeden Hinweis dankbar.