Antwort
Ich denke mal sie kann das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn sie es nicht schon hat. Oder es kann sein dass du deinen Sohn nicht mehr so oft sehen könntest. Aber ich denke mal nicht dass das Jugendamt oder das Gericht wegen Haareschneiden solche Schritte einleitet. Und wenn der Sohn es wollte kann sie noch weniger machen.