Ich würde den Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung stellen und in diesem Antrag auch um Begutachtung durch den Gesundheitsdienst bitten.

In der Anlage MEB ist eine Bescheinigung enthalten, die von deinem behandelndem Arzt ausgefüllt werden muss. Sagt dieser zweifelsfrei, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, solltest du den Mehrbedarf erhalten. Sollten Zweifel bestehen, wird der Antrag annden Gesundheitsdienst abgegeben. Von dort erhältst dann eine Einladung. Die prüfen dann selbst und befürworten dann ggfs.den Mehrbedarf.

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Ja das wird übernommen. Einfach die Betriebskostenabrechnung an das Jobcenter schicken - einen Antrag kann man formlos dazu stellen.

Anders herum sind auch Guthaben aus Betriebs-/Heizkostenabrechnungen an das Jobcenter zu übersenden. Das Guthaben mindert dann die Mietkosten und wird quasi mit den laufenden Mietzahlungen gegen gerechnet.

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Hi,

die Mitteilung, dass du arbeitssuchend bist, hast du in der Agentur für Arbeit abgegeben. Möglicherweise möchtest du Arbeitslosengeld nach dem SGB III beantragen.

Den Bürgergeldantrag gibst du im Jobcenter ab. Dieser Antrag wirkt nach dem SGB II(!) immer auf den ersten des Monats zurück - wenn du also bspw.spätestens am 31.01. den Bürgergeldantrag stellst, wirkt dieser ab dem 01.01. zurück.

Arbeitslosengeld und Bürgergeld sind zwei völlig verschiedene Sachen; bitte nicht verwechseln ;)

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Ich denke, dass du mit der Gutschrift auf deinem Konto möglicherweise auch erst im neuen Jahr rechnen solltest. Vom Zahllauf abgesehen kommt es auch darauf an, bei welcher Bank/Sparkasse du bist (es gibt Banken, die verarbeiten Zahlungen etwas schneller als andere).

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Hi,

Also der Staat kann keine Wohnung für dich finden, das musst du selbst hinbekommen. Wenn du bspw. Bürgergeld beziehst, solltest du vorher mit deinem persönlichen Ansprechpartner reden und deine Beweggründe für einen Umzug mitteilen.

Sofern einem Umzug zugestimmt wird, kannst du Wohnungsangebote auf Angemessenheit prüfen. Da du in eine andere Stadt ziehen möchtest, muss die Prüfung,ob die Miete angemessen ist oder nicht von dem Jobcenter geprüft werden, in dessen Stadt du ziehen möchtest. Ist alles schick, kannst du den Mietvertrag unterschreiben und einreichen. Umzugskosten können dann auch entsprechend gewährt werden.

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Mittlerweile kann man die Unterlagen auch elektronisch über jobcenter.digital einreichen. Man hat so keine Postlaufzeit mehr, Unterlagen können nicht verloren gehen und im Zweifel kann man binnen kürzester Zeit die Nachricht mit den Unterlagen erneut übermitteln.

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Also wenn sie sich an dich erinnern (Thema Datenschutz und Aufbewahrung deiner Daten?!), würde ich ehrlich sagen, dass du dich zwischen denen und jemand anderen entscheiden musstest und dir die Entscheidung damals sehr schwer gefallen ist und du es umso toller findest, die Gelegenheit in dem neuen Unternehmen noch einmal wahrnehmen zu können.

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