Hallo,

Ich habe bei meiner Ausbildung halb auf Ehrlichkeit gesetzt und hab zwar nicht beim Vorstellungsgespräch, aber in den ersten Wochen der Ausbildung gesagt, dass ich im Anschluss studieren möchte. Der Verkürzungsvertrag sollte gerade in den ersten Wochen unterschrieben werden, haben Sie mir dann aber aus vielen unsinnigen Gründen verweigert. (Andere Gründe gesucht warum ich doch nicht darf)

Hab dann auf biegen und brechen doch noch um 1 Jahr verkürzen dürfen, jedoch bin ich mit dem Betrieb bzw. manchen Mitarbeitern nicht gut auseinander gegangen. Im Nachhinein hätte ich es nicht sagen wollen.

Viele Betriebe legen aber von vornherein fest, dass bei Verkürzungen noch für ein paar Jahre weiter gearbeitet werden muss, ob das rechtlich dann durchgesetzt werden kann weiß ich aber nicht.

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Sag ihm, dass ihr über dieses Thema gerne in 7 Jahren sprechen könnt.

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