Hier noch ein paar Infos die nicht in die Frage gepasst haben:

In der Bestellbestätigung steht erstmal:

"Diese E-Mail dient lediglich als Bestellbestätigung und stellt somit noch keine Annahmeerklärung zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

Bitte beachten Sie unsere Widerrufsbelehrung im Anhang dieser E-Mail. "

In den angehängten AGB zum Vertragsabschluss:

"3. Vertragsschluss

(1) Das Liefergebiet ist Deutschland.

(2) Durch Klicken auf den Button „Fortfahren und bezahlen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb

befindlichen Ware ab und ist mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Angebote von Drittanbietern

unterliegen den Vereinbarungen mit dem jeweiligen Drittanbieter.

(3) Bei der Bestellung von Waren aus dem Foto-Service erteilt der Kunde MediaMarkt durch Zusendung von Bilddateien den Auftrag

zur Herstellung von Bildern oder von mit Bildern versehenen Artikeln („Fotoprodukte“).

(4) Die nach Absenden der Bestellung automatisch versendete Bestellbestätigung bestätigt den Inhalt und den Zugang der Bestellung

des Kunden bei MediaMarkt, stellt aber noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar. Ein Vertrag mit MediaMarkt kommt erst

durch die Annahmeerklärung von MediaMarkt zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung oder

Versandbestätigung) versendet wird, spätestens jedoch durch den Versand der bei MediaMarkt getätigten Bestellung.

(5) MediaMarkt wird die Annahme entweder durch Versenden einer Versandbestätigung oder durch Versand der Ware innerhalb von

fünf Werktagen ab Eingang der Bestellung des Kunden erklären. Gibt MediaMarkt innerhalb dieser Frist keine Annahmeerklärung ab,

wurde die Bestellung des Kunden von MediaMarkt nicht angenommen.

(6) Erwirbt der Kunde zusammen mit einem Mobilfunkgerät auch einen Mobilfunkvertrag, kommt der Kaufvertrag über das

Mobilfunkgerät mit MediaMarkt unter der aufschiebenden Bedingung des Zustandekommens des Mobilfunkvertrages mit dem

Mobilfunkanbieter zustande. Kommt der Mobilfunkvertrag nicht zustande und hat der Kunde das Mobilfunkgerät bereits in seinem

Besitz, ist der Kunde zur unverzüglichen Rückgabe des Mobilfunkgerätes verpflichtet.

"

Im Anschluss (vor Abholung) erhält man dann per mail nochmal eine Abholbestätigung. (Diese könnte man als Angebotsannahme / Bestätigung des Kaufvertrags sehen? - Enthält auch die Rechnung)

Der einzige brauchbare Satz den ich noch in der Abholbestätigung finde:

"Hinweis zur Abholfrist:

Erfolgt die Abholung Ihrer Bestellung nicht innerhalb der nächsten 6 Wochentage, treten wir vom Kaufvertrag zurück und Ihr Anspruch auf Übergabe der Ware erlischt. "

Wie ist eure Meinung dazu? Abholbestätigung = Angebotsannahme = online-Kaufvertrag = Widerrufsrecht?

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