Die Antworten auf Deine Frage kann ich Dir ganz einfach beantworten, siehe folgendes Beispiel:

Vater und Mutter beziehen Hartz 4/ Sohn, 22 Jahre bezieht mtl. rd. 900€ Einkommen!!!

Der §7 Abs. 3 Nr. 4 SGB 2 bestimmt, dass Kinder und junge erwachsene NICHT zur Bedarfsgemeinschaft gehören, wenn sie ihren Lebensunterhalt aus eigenen Einkommen sicherstellen können.

Das ist der Fall, wenn das Einkommen ihren Bedarf übersteigt. Der Bedarf berechnet sich aus dem jeweiligen Regelsatz, gegebenenfalls Mehrbedarfszuschlägen und dem Prokopfanteil der Unterkunft- und Heizungskosten.

Hat daher der Sohn ( in diesem Beispiel), ein hinreichendes Einkommen erzielt, ist er aus aus der Bedarfsgemeinschaft herausgefallen!!!!

Oft wird aber wie in diesem Beispiel wird der Sohn "als zugehörig behandelt", dieses verstößt gegen die gesetzlichen Vorgaben!!!!!

Jeder dritte Bescheid ist in dieser Richtung zu beanstanden. Ich empfehle dringend die Überprüfung durch einen Fachanwalt.

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Paypal bietet auch bei Ebay-Kleinanzeigen einen Käuferschutz.

Hier wird oft verbreitet das es das nicht gibt. Diese Behauptung ist voller Unwissen und stimmt nicht.

Auch BUZHIDO scheint keine Ahnung zu haben. Ich habe folgende E-Mail von Paypal bekommen:

Guten Tag, XXXXXXXXX ( wurde von mir geändert )

Vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal bezüglich unseres Käuferschutzes. Gerne gebe ich Ihnen Auskunft zu Ihren Fragen. Unser Käuferschutz gilt selbstverständlich auch bei Einkäufen auf eBay-Kleinanzeigen.

Mit dem PayPal-Käuferschutz können Sie unbeschwert einkaufen. Denn: Wir helfen Ihnen eine gemeinsame Lösung mit dem Verkäufer zu finden, wenn Ihr Artikel nicht versendet wurde oder ein Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Und: Wenn wir einen Antrag auf Käuferschutz zu Ihren Gunsten entscheiden, erstatten wir Ihnen den Zahlungsbetrag – sogar in unbegrenzter Höhe.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Konflikt oder Antrag auf Käuferschutz zu eröffnen. Wenn Sie Ihren Artikel auf ebay.de oder einer anderen eBay-Plattform gekauft haben, können Sie den Konflikt über Ihr eBay-Mitgliedskonto unter „Probleme klären“ melden. Sollten Sie Ihren Artikel über eine andere Website oder einen Onlineshop gekauft haben, eröffnen Sie den Konflikt direkt über PayPal.

Wie funktioniert's?

Schritt 1: Ab dem Zeitpunkt der Zahlung haben Sie 45 Tage Zeit, Ihr Problem bei uns zu melden. Das machen Sie direkt in Ihrem PayPal-Konto über die Schaltfläche "Konfliktlösungen". Dort haben Sie die Möglichkeit, sich direkt mit dem Verkäufer über die entsprechende Transaktion auszutauschen. Dabei sind wir noch nicht involviert.

Schritt 2: Sollte der Dialog mit dem Verkäufer ergebnislos verlaufen, können Sie uns innerhalb von 20 Tagen einschalten. Das tun Sie, indem Sie einen Antrag auf Käuferschutz stellen. Wir übernehmen dann den Fall und prüfen Ihren Antrag.

Was muss ich bedenken?

Der Artikel muss mit PayPal bezahlt worden sein.

Was ist nicht abgedeckt?

• Dienstleistungen und sogenannte immaterielle Güter (zum Beispiel Geschenkgutscheine oder Downloads), sowie Sonderanfertigungen • Artikel, die nicht auf dem normalen Postweg versendet werden können (zum Beispiel Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge)

Falls Sie noch Fragen haben, helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.

Viele Grüße, Anna-Lena Bahnsen PayPal-Kundenservice

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Eingetragener Firmensitz: 22-24 Boulevard Royal, 5ème étage, L-2449 Luxembourg, RCS Luxembourg B 118 349

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Alle E-Mails die auf Outlook 2007 gespeichert sind, sind bei einer Löschung verloren.

Hast Du bei www.gmx.com eine Kopie der E-Mail abgelegt, sind hier alle E-Mails noch gespeichert, verschoben wird da nichts von Outlook.

Selbstverständlich kannst Du alle E-Mails Dir noch einmal übersenden. Das geht aber nur, wenn Du nach dem versenden nicht Outlook noch den "Abholbefehl" gibst. Dann kommen nämlich alle Dir selbst übersandten E-Mail auf Outlook zurück. Verstehst Du das?!?

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Nicht nur Du kennst Dich nicht aus, auch ist jeder 3 Hartz4/ALG2 Bescheid fehlerhaft...., folglich mache Dir da keine Vorwürfe.

Richtig ist aber Dein Hinterfragen. Verlasse Dich nicht auf irgendwelche Bescheide, vertraue nicht irgendwelchen Ratschlägen und beachte, jeder dritte Bescheid ist falsch!!!!

Das Thema "Bedarfsgemeinschaft" wird besonders gerne von den Jobcentern absichtlich missbraucht, streng nach der Devise...., wem es auffällt, der bekommt Geld zurück, die Anderen haben halt Pech gehabt.

Ein Bekannter bezieht Hartz4, der Sohn machte seine Lehre, promt zog man meinem Bekannten mtl. über 550€ ab.......... Der Sohn sollte schließlich den elterlichen Haushalt unterstützen....., so der Kommentar des Jobcenters, Jahre lang........

Das Ergebnis, die Familie erhielt eine Nachzahlung von über 15.000 Euro!!!!!!!!!!!!!!!

Erreicht wurde das nur durch anwaltliche Hilfe und nicht durch Kommentare die hier bei Gutefrage abgegeben werden.

"Paris131" ich wäre hier ganz vorsichtig auf dem Portal Gutefrage wirklich hilfreiche Kommentar etc. zu erwarten.

Lasse den Bescheid durch einen Fachanwalt überprüfen. Beim zuständigen Amtsgericht bekommst dafür einen Beratungsschein.

Noch einmal, hier wirst Du keine genauen Informationen erhalten und ich glaube nicht das ►beangato ◄ für seine Antwort verbürgt!!!

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