Hallo,
ich würde gerne wissen ob die übungsstunden vor den Sonderfahrten in der fahrschule pflicht? Ich weis, dass diese zur sicheren Bedienung des Fahrzeuges beitragen, aber da ich das autofahren schon gelernt habe auf fahrschulähnlichen strecken und dies auch sehr lange (ca.20 stunden), beherrsche ich den Umgang eines Fahrzeuges. Mein fahrlehrer weis dies auch, da wir schon zsmn gefahren sind, ordner mir aber trotzdem übungsstunden an. Muss ich diese durchführen oder kann ich schon gleich zu den sonderfahrten springen?
mfg