@ alle: danke für eure eindrücke. wir sehen es auch als glück im unglück, denn es hätte weitaus mehr passieren können.
zum thema aufsichtspflicht: ich selbst sehe hier kein vergehen, denn ich wusste nicht dass mein kind dort hingegangen ist. auch wenn es nur ein paar meter weg war.
dass mein kind daraus eine lehre bzw. einen schock/angst erfahren hat, ist tragisch, ist im punkto "wie auf fremde tiere zugehen die man nicht wirklich kennt" aber auch eine erfahrung, wenn auch schmerzlich.
dass ein hund allerdings zubeißt ist natürlich alles andere als akzeptabel, aber ich denke hier sieht es rechtlich mau aus.
seitens des gesprächs mit dem besitzer stellte sich allerdings schon heraus, dass der bedienstete sich gegen die vorgaben des besitzers hinweg gesetzt hat, denn angeblich hat der besitzer ihm untersagt, dass kinder mit den hunden spielen dürfen.
meine anmerkung soll sich nicht gegen behinderte richten, ich wollte nur die situation relativ genau schildern.
nachdem dort aber immer wieder viele kinder sein werden (reiterhof) habe ich aber schon bedenken, dass es wieder passieren könnte und überlege dahingehend schon eine meldung/anzeige.