Leider hab ich deine Frage eben erst gelesen, ...aber im Prinzip ist das ganz einfach. In der Regel bekommst du nen Ausfuhrschein (auf Verlangen), mit dem und mit der gekauften Ware (wichtig) gehst du zum Zoll und lässt dir das Ganze "abstempeln". Direkt danach MUSST du die Ware ausführen und je nach Wert auch noch beim schweizer Zoll deklarieren. Wenn du dann das nächste Mal in Konstanz bist, gehst du mit dem vom deutschen Zoll abgestempelten Ausfuhrschein zurück in das jeweilige Geschäft und bekommst die Mehrwertsteuer zurück. Die Fristen hier sind von Geschäft zu Geschäft verschieden, in der Regel hast du hier zwischen 3 und 6 Monaten Zeit. Und es muss nicht immer zwingend ein Ausfuhrschein sein, genauso gut geht auch eine klassische Rechnung oder ein so genannter "Tax-Free-Schein". Was aber niemals geht und vom deutschen Zoll immer abgelehnt wird ist einfach nur ein normaler Kassenzettel. Beim Aldi ist die Sache ein klein weeeenig umständlicher. Hier musst du dich einmalig für dieses Verfahren registrieren, die Unterlagen dafür bekommst du beim Aldi. Wenn das erledigt ist, bekommst du so ne Art Kundenkarte, diese zeigst du dann beim Einkaufen vor und bekommst so nen speziellen Aldi-Ausfuhrschein. Außerdem zahlen die wohl das Geld nicht direkt aus, sondern nur auf dein Konto. Und übrigens, du hast niemals ein Recht auf die Mehrwertsteuerrückerstattung, ....die Sache ist rein freiwillig und liegt im Ermessen des jeweiligen Geschäftes, wenn Karstadt Konstanz von heute auf morgen sagt, wir machen das nicht mehr, dann is das halt so
Du kannst natürlich auf sein Angebot eingehen und eventuell ist die Sache dann damit auch wirklich erledigt. Es ist deine freie Entscheidung, wirklich zwingen kann er dich dazu nicht. Mach dir aber bewußt, daß er dich zum Beispiel ne Woche später wieder zum Arbeiten auffordern könnte und dir erneut erneut damit droht, doch noch zur Polizei zu gehen, falls du es nicht tust. Ich weiß nicht wie alt du bist und auch nicht, was genau du getan hast, aber die Strafen für "Kleinigkeiten" im Jugendstrafrecht fallen oft sehr gering aus.
mach es nicht, ...auch wenn einige schreiben, "boah, wie geil" usw... die allermeisten schreiben zwar nix drunter, denken sich aber, was für ein vollidiot....
lieber ein paar normale bilder aus dem alltag mit engem shirt, vielleicht auch mal ein urlaubsbild am strand ohne darauf in die kamera zu posen, ...das kommt sicher besser an
Ja, muss er... solange natürlich bei der Kontrolle des beschädigten Gegenstandes nichts rauskam. Jemand hatte hier schon geschrieben, daß ein Fahrzeug zum Beispiel nach einer ergebnislosen Kontrolle mit einem Drogenspürhung komplett gerenigt wurde, so einen Fall hatte ich im Bekanntenkreis ebenfalls, nachdem der Fahrzeughalter ebenfalls eine Hundehaarallergie nachgewiesen hatte.
Das Ganze läuft dann über das entsprechend zuständige Hauptzollamt und wird von denen bezahlt. Der einzelne Beamte wird natürlcih nicht zur Kasse gebeten. Die Arbeit des Zolls bringt es einfach mit sich, daß sie ab und zu Gegenstände beschädigen müssen, um sie genauer zu kontorlieren.
Nein, ist es nicht, ...zumindest nicht nach den Zollvorschriften. Die Einfuhr von Tabakwaren und Alkohol ist hier erst ab einem Alter von 17 Jahren erlaubt (ja, das soll wirklcih 17 heißen, keine Ahnung, warum man nicht gleich ne Grenze von 18 Jahren festgelegt hat)
Weil du so speziel wegen 1L gefragt hast.... ein Jungendlicher (unter 17 Jahren) hat natürlich somit auch keine Freimenge auf Alkohol und Tabak
Der Transport von Tabak sollte kein Problem sein. Die Freimenge pro Person für Tabak aus einem Nicht-EU-Land liegt bei 250 g (nach dem Zollrecht ab dem 17. Lebensjahr) Du kannst natürlich auch mehr mitnehmen, allerdins mußt du alles was über der Freimenge liegt dann beim Zoll anmelden und versteuern.
Also, das mti der "mündichen Anmeldung auf Befragen des Zöllners" war früher mal, inzwischen mußt du aber zwingend bei der Ein- und Aussreise eine schriftliche Barmittelanmeldung ausfüllen und abgeben. Dies gilt für Beträge ab 10.000 €., mitnehmen darfst du natürlcih so viel du magst, da gibt es nach oben keine Grenze.
Meldest du aber ab 10.000 € nicht an und wirst erwischt, so wird gegen dich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, welches ein Strafe nach sich zieht (so etwa 20 Prozent vom mitgeführten Bargeldwert). Das Ganze dient der Bekämpfung der Geldwäsche, ..und natürlich auch der Auffdeckung von Schwarzgeldkonten im Ausland. Außerdem darf der Zoll jederzeit, also auch bei Beträgen von zum Beispiel nur 8.000 €, eine sogenannte "Kontrollmitteilung" an das für dich zuständige Finanzamt machen.
Um es nochmal zu verdeutlichen: du musst das Geld, welches du anmeldest, keinesfalls verzollen oder so ein Blödsinn wie es hier schon geschrieben wurde. Wenn das Geld dem deutschen Finanzamt bekannt ist und bereits ordnungsgemäßt versteuer wurde, so hast du nichts zu befürchten und wirst nie mehr was vom Zoll oder deinem Finanzamt hören.
NEIN, darf er nicht.....
Mit einem deutschen Wohnsitz ist es keinesfalls möglcih, einfach so ein schweizer Fahrzeug in Deutschland zu führen. Die Schweiz ist kein EU-Land und genau hier liegt das Problem. Wird dein Freund in Deutschland mit deinem schweizer Fahrzeug kontrolliert, so wird gegen ihn ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Außerdem werden die Zollabgaben (10 Prozent Zoll, 19 Prozent Mehrwertsteuer) fällig, ...das können je nach Fahrzeug gleich mal mehrere tausen Euro sein. Hierauf kommt dann noch die Strafe wegen der Steuerhinterziehung. Es gibt aber Ausnahmen: Wenn der Fahrzeughalter (also du) sich nachweislich in einem EU-Land auffhält zum Beispiel .
Beispiel: Du bist mit deinem schweizer Auto in Deutschland und mit einem Freund, der in Deutschland woht, unterwegst. Nun sagst du zu ihm "Hey, ich hab getrunken, fahr du"... dann ist das ok. Sagst du aber "hey, ich flieg jetzt für ne Woche in die Türkei, hier hast du solange mein Auto", ...dann ist das NICHT ok