Hallo,
Ich habe gestern mein Auto für 950€ an einen Händler verkauft. Er hat einige äußere Mängel gesehen wodurch wir den Preis auch verhandelt haben. Bei der Probefahrt ist ihm soweit nichts aufgefallen. Nun ein Tag danach ruft er an und schildert mir, dass ein Federbein kaputt sei und klackert und das Auto hin und wieder stottert.
Von dem stottern habe ich nichts wirklich gemerkt. Das mit der Feder wusste ich auch nicht genau, habe hin und wieder ein klackern gehört aber nichts dabei gedacht und auch keine großen Probleme damit gehabt. Demnach habe ich auch nichts erwähnt beim Kauf.
Nun verlangt er dass ich die Reparaturkosten übernehme ansonsten droht mir wohl sein Anwalt zwecks verschwiegener Mängel.
Im Kaufvertrag steht folgendes:
Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.
Was soll ich nun tun?