Lt. Hessischem Kultusministerium sind es folgende Voraussetzungen: Die Befürwortung durch die Klassenkonferenz erfolgt, wenn 1. die bisherige Lernentwicklung, der Leistungsstand und die Arbeitshaltung eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in der gymnasialen Oberstufe und dem berufl ichen Gymnasium erwarten lassen und 2. der mittlere Abschluss mit einer Durchschnittsnote von besser als befriedigend (3,0) in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und einer Naturwissenschaft sowie in den übrigen Fächern gleichfalls mit einer Durchschnittsnote von besser als befriedigend (3,0) erreicht wurde.
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Mein Finanzamt in Wuppertal erklärte auf Nachfrage, dass das Faktorverfahren jährlich beantragt werden müsse, da sich ja die Verhältnisse ändern könnten. Hab ich auch nicht so recht verstanden, aber nun gut. Da ich noch den Kinderfreibetrag benötigte, habe ich den Antrag gestellt. Ansonsten hätte ich die Nachricht des FA aber auch als fehlerhaft bezeichnet, wenn nur IV ausgewiesen gewesen wäre.