es kommt zum teil nur auf die straße drauf an. Wichtiger ist es in welcher Stadt du den laden aufmachen willst. In Großstädten sind die Mieten sehr hoch und in kleineren sind sie billiger.

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Überstunden sind wie Urlaubstage.

8 Überstunden werden bezahlt wie ein normaler Urlaubstag (Arbeitstag) allerdings nur der der Stundenlohn ohne Zuschläge.

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wäre das so ok ?

Kündigung meines Arbeitsvertrages vom 29.10.2013

hiermit kündige ich den o.g. Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist laut §622 BGB zum 01.08.2014

Ich habe mich aus privaten Gründen dazu entschlossen, das Arbeitsverhältnis nicht weiter fortzuführen.

Da ich in der zweiten Jahreshälfte bzw. nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses ausscheide (§ 4 Bundesurlaubsgesetz) und meinen Resturlaub vorrausichtlich wegen meiner Erkrankung nicht nehmen kann, beantrage ich Zeitgleich die Auszahlung meiner verbleibenden 8 Tage des Resturlaubes laut § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz und meiner Überstunden Auf das Ihnen bekannte Konto.

Bitte senden Sie mir meine Arbeitspapiere sowie ein qualifiziertes Zeugnis an die oben aufgeführte Adresse. Ich bedanke mich für die angenehme Zusammenarbeit und wünsche Ihnen und Ihrem Unternehmen weiterhin viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen,

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Steh dazu das du in sie verliebt bist und bringe es ihr morgen.

Sag ihr dan Alles Gute und übergib es ihr. Mach es aber evtl noch in einen schönen umschlag

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Sie War aber nicht bei mir bzw ich hab keinen Zettel Im Briefkasten gehabt das ich mich bei íhr melden soll. und briefe kamen von ihr auch keine.. das ist der erste.. den ich überhaupt sehe.

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Rufbereitschaft vs. Bereitschaftsdienst

Hallo Ihr Lieben,

kennt sich jemand von Euch vielleicht mit der Rufbereitschaft bzw. den rechtlichen Rahmenbedingungen aus?

Die Situation ist Folgende:

Eine gute Freundin arbeitet bei einem Unternehmen, das sie neuerdings immer wieder abends anruft, um Probleme zu klären ( kann auch mal an 4 von 5 Tagen der Arbeitswoche sein). Oft muss sie dann auch wieder zum Arbeitsort hin und es ist meist so, dass sie dann auch 1-3 Stunden vor Ort verbleibt. Bisher wurden die in der Firma verbrachten Arbeitsstunden nach dem regulären Arbeitsende vergütet. Eine Vergütung der "Rufbereitsschaft" gab es nicht, weder stundenweise noch pauschal. Angerufen wird sie immer auf ihrem privaten Handy.

Jetzt haben sich einige Dinge ereignet, die meine gute Freundin etwas sauer machen. Man hat ihr gesagt, dass sie generell 6 Stunden nach dem Arbeitsende für Anrufe zur Verfügung stehen muss und im konkreten Fall auch innerhalb kurzer Zeit vor Ort sein muss. Dazu bezahlt man weder die 6 Stunden des "Sichbereithaltens" noch bei konkreter Anwesenheit vor Ort die dort geleisteten Arbeitsstunden. Zudem ruht sie nach den 6 Stunden des "Sichbereitshaltens" insgesamt 9 Stunden bevor es wieder zur Arbeit geht.

Jetzt frage ich mich: 1) Muss man das "Sichbereithalten" oder wenigstens die im konkreten Falle geleisteten Stunden nicht irgendwie, wenigstens ansatzweise, vergüten? So hat sie ja gar keine Freizeit mehr, zumal sie z.T. auch am Wochenende angerufen wird bzw. in die Firma fährt?

2) Wie sieht es aus mit den Ruhezeiten? Ich habe einmal gehört, dass es Mindestruhezeiten gibt. Auch habe ich irgendwo gehört, dass der Arbeitnehmer dann im Falle eines (gottbewahre!) Unfalls oder falls der PC dann beschädigt wird selbst haftbar ist?

3) Wie hält es sich dann im oben geschilderten Fall mit der Höchstarbeitszeit?

Meine liebe Freundin arbeitet gern in diesem Unternehmen, sie findet auch das Gefühl "gebraucht" zu werden, schön, wofür ich Verständnis habe - frage mich jedoch, wann das brauchen zu einem ausnutzen wird? [Wie soll sie denn so jemals einen netten Mann finden ? ;-) ]

Es wäre schön, wenn jemand ein wenig Licht ins Dunkel bringen könnte.

LG AL

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Also laut Gesetz muss man 11 Stunden zwischen der Arbeitszeit Freizeit haben. bei ihr sind es 9 also Nicht rechtens

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Guter streich :)

Ich würde da nichts machen.. das war nur nen kleiner streich von daher sehe es locker !!

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