§ 123 Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

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Du kannst natürlich einen strafantrag wegen identitätsdiebstahl gegen undbekannt stellen, einfach zur nächsten polizeidienststelle mit dem Foto gehen.

Die werden dann deine anzeige auf nehmen und ermitteln, wenn du glück hast finden sie den hinter dem fake account.

Dann kommt es zu einem gerichtsverfahren oder wenn du pech hast lehnt die staatsanwaltschaft deinen straafantrag ab.

Es kann allerdings natürlich auch sein das sie niemanden finden dann hast du leider einfach pech gehabt.

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