Antwort
Danke für die schnellen Antworten. :)
Nur damit ich es richtig verstanden habe: Ein Exmatrikulationsschreiben unterscheidet sich auch "optisch" vom Zwangsexmatrikulationsschreiben?
Das heißt eine Uni könnte somit, bei erneuter Bewerbung, nicht direkt auf den ersten Blick sehen, dass ich praktisch zwangsexmatrikuliert wurde?