Hallo, sofern nachgewiesen ist, dass tatsächlich 4 Tage lang nichts gemacht wurde, habt ihr ganz gute Chancen. Zu beachten ist jedoch, dass die VSP erst direkt nach dem Schneefall o.ä. einsetzt. Sofern es also die ganze Nacht über geschneit hat, hatte der Eigentümer auch keine VSP. Der Grund ist, dass man sonst bei heftigen Schneefällen praktisch 24 Std / Räumen müsste. Unabhängig davon muss deine Frau damit rechnen, dass die Versicherung auch ein Mitverschulden im 50%-Bereich einwenden wird. Es gibt diverse Rechtssprechungen dazu, dass sich jeder Fußgänger grundsätzlich selbst gegen solche Gefahren zu schützen muss zB durch geeignetes Schuhwerk. Damit will ich nicht sagen, dass deine Frau selber Schuld ist aber es wird schwierig werden...
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Hallo,
ich gehe mal nicht davon aus, dass es dir um die Frage geht ob du Schadenersatz leisten musst. Da sollte sich dein Freund dir ggü kulant zeigen ;)
Zu deiner Frage ob eine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt, ist dies leider zu verneinen. Für Verlust oder das Abhandenkommen von Sachen besteht kein Versicherungsschutz. Auch die Hausrat deines Freundes wird nicht dafür aufkommen. Hier ist Diebstahl nur nach einem Einbruch versichert.