Kindersicherung umgangen oder manipuliert, mahnende Worte zur Nutzungsdauer ignoriert ?!

Alle internetfähigen Geräte des Nachwuchses sperren, bzw. aus der Fritz!Box-Konfiguration löschen.

Das ist nicht gemein, sondern nennt sich "Erziehung" inklusive "Erfüllung der Aufsichtspflicht".

PS: Beschwerden kann Nachwuchs vertrauensvoll beim Jugendamt zu Protokoll geben

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Kindersicherung umgangen oder manipuliert, mahnende Worte zur Nutzungsdauer ignoriert ?!

Alle internetfähigen Geräte des Nachwuchses sperren, bzw. aus der Fritz!Box-Konfiguration löschen.

Das ist nicht gemein, sondern nennt sich "Erziehung" inklusive "Erfüllung der Aufsichtspflicht".

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Kindersicherung umgangen oder manipuliert, mahnende Worte zur Nutzungsdauer/-weise ignoriert ?!

Alle internetfähigen Geräte des Nachwuchses sperren, bzw. aus der Fritz!Box-Konfiguration löschen.

Das ist nicht gemein, sondern nennt sich "Erziehung" inklusive "Erfüllung der Aufsichtspflicht".

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Aus meiner Sicht gestattet das Grundgesetz, Artikel 5 JEDERMANN die Berichterstattung in Wort, Schrift und Bild.


Grundgesetz Artikel 5:

(1) JEDER hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Eine Zensur findet nicht statt.

(2)...


Der Beruf des Journalisten ist weder geschützt, noch an eine Ausbildung gebunden. Für die Vergabe von Presse-Ausweisen gibt es keinerlei gesetzliche Regelung, da diese nicht mit der Presse-Freiheit, bzw. Freiheit der Berichterstattung, vereinbar wäre.

Entsprechend wurde bereits mehrfach durch Verwaltungsgerichte entschieden und anderslautende Regelungen durch Bundesrat/Innenministerkonferenz zurückgenommen.

Die Bedingung der "hauptberuflichen Tätigkeit als Journalist" ist insoweit unhaltbar, da z.B. einem Redakteur einer Vereinszeitschrift für Modell-Bau-Freunde oder einem Betreiber einer Stadtteil-Internetseite kaum das Recht der freien Meinungsäusserung und der freien Berichterstattung verwehrt werden kann, da dieser durch die Publizierung seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. Ich vermute, selbiges ist auch gar nicht das Ansinnen des vorgenannten Personenkreises.

Letztendlich dient jeder Presse-Ausweis nur dem Nachweis der Zugehörigkeit eines bestimmten Personenkreises (welcher bereits durch das Grundgesetz bestimmt wurde - nämlich JEDER). Somit wirft die Ablehnung einer Akreditierung mangels Legitimations-Papier wiederum ein deutliches Bild auf das Rechtsverständnis.In diesem Fall handelt es sich nämlich schlicht und ergreifend um ZENSUR .

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****Aus meiner Sicht gestattet das Grundgesetz, Artikel 5 JEDERMANN die Berichterstattung in Wort, Schrift und Bild.


Grundgesetz Artikel 5:

(1) JEDER hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Eine Zensur findet nicht statt.

(2)...


Der Beruf des Journalisten ist weder geschützt, noch an eine Ausbildung gebunden. Für die Vergabe von Presse-Ausweisen gibt es keinerlei gesetzliche Regelung, da diese nicht mit der Presse-Freiheit, bzw. Freiheit der Berichterstattung, vereinbar wäre.

Entsprechend wurde bereits mehrfach durch Verwaltungsgerichte entschieden und anderslautende Regelungen durch Bundesrat/Innenministerkonferenz zurückgenommen wurden.

Die Bedingung der "hauptberuflichen Tätigkeit als Journalist" ist insoweit unhaltbar, da z.B. einem Redakteur einer Vereinszeitschrift für Modell-Bau-Freunde oder einem Betreiber einer Stadtteil-Internetseite kaum das Recht der freien Meinungsäusserung und der freien Berichterstattung verwehrt werden kann, da dieser durch die Publizierung seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann. Ich vermute, selbiges ist auch gar nicht das Ansinnen des vorgenannten Personenkreises.

Letztendlich dient jeder Presse-Ausweis nur dem Nachweis der Zugehörigkeit eines bestimmten Personenkreises (welcher bereits durch das Grundgesetz bestimmt wurde - nämlich JEDER). Somit wirft die Ablehnung einer Akreditierung mangels Legitimations-Papier wiederum ein deutliches Bild auf das Rechtsverständnis.In diesem Fall handelt es sich nämlich schlicht und ergreifend um ZENSUR.

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Yepp ... war gerade auf dem Uni-Gelände und habe zwischen 14:15 und 14:30 h einen lauten, explosionsartigen Knall gehört. Er war derart laut, das ich direkt zum Fenster ging und schaute, ob irgendetwas auf die Ursache deutet. Ein Flugzeug war es definitiv nicht ...

Bin bei der Suche nach entsprechender Berichterstattung auf diesen Beitrag gestossen ... ansonsten bin ich bislang nicht fündig geworden.

Würde mich auch interessieren, was die Ursache war ...

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Also, ich muss gestehen: Der Inhalt meiner Frage wurde nicht wirklich erfasst ... sorry.

Somit kann ich bislang auch noch nicht die "hilfreichste Antwort" bestimmen.

Man kann meine Frage von verschiedenen Standpunkten betrachten: gesellschaftlich, politisch, medizinisch, wissenschaftlich oder philosophisch, etc.

Ein Organismus ist nur in einer Phase zum Stillstand in der Lage, jedoch ist er dann wohl eher nur noch organisch, oder ?

Ich weis gar nicht recht, wie ich es hier weiter ausführensoll ... ich werde in einem neuen Thread einfach eine weitere Frage stellen: "Was ist "Zeit" ?"

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Hi Steffi, ich hoffe mal, Du bist heute vormittag direkt zum Arzt. Das ist der beste Weg ...

Ich habe dieses Medikament im Zusammenhang mit meiner Multiplen Sklerose eingenommen. Nach einigen Tagen: Übelkeit, Bauchkrämpfe ... konnte nichts mehr essen.Ergebnis: übelste Pankritis(Bauchspeicheldrüsenentzündung), 21 Tage KKH, davon 10 am Tropf.

Auch ich habe mich anfangs vertrösten lassen, ...

Also: Ab zum Arzt oder ins KKH ... und weise ausdrücklich auf Azathioprin hin.

Alles Gute und gute Besserung, Chris

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Hallo Herr Kaptein, Du kannst bei der Leistungsabteilung der zuständigen ARGE um einen Vorschuß bitten. Dieser wird in der Regel problemlos gewährt und in bar ausgezahlt. Der Vorschuß wird im nachfolgenden Zeitraum mit deinen ALGII-Zahlung verrechnet, also abgezogen, je nach Betrag und Absprache. Einen Mehrbedarf für Familienfeiern kann man hier nicht beantragen und die Weihnachtsfeier sollte auch bei der Vorschuß-Anfrage nicht als Begründung dienen, eher das Monatsende.

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Hallo Eselsohr, wenn es sich bei dem Medikament um ein Interferon / Betaferon handelt, so ist dieses "off-label", d.h. diese Medikamente fallen nicht unter die Budgetierung. Allerdings kann, soweit mir bekannt ist, lediglich der Facharzt, hier also der Neurologe, ein entsprechendes Rezept ausstellen. Bin selbst MS-Betroffener und hatte Anfangs auch so meine liebe Last mit diesem Thema.

Gruß und alles Gute,

Trustmaster

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