Hallo liebe Community,

ich habe einen CE Führerschein der aber schon 2010 oder so abgelaufen ist.

Laut Anfrage beim Amt verfällt der komplett wenn ich ihn nicht bis zum 21.09.2021 verlängere.

Bin alleinerziehend und krank aktuell aber, da ich früher vor dem Kind auch gerne gefahren bin und ich ja nicht weiss wo die berufliche Reise noch hingeht wenn es mir wieder gut geht wollte ich meinen Schein einfach so für den privaten Gebrauch verlängern. Wobei ich mir natürlich keinen 40T LKW ausleihe um damit eine Schön Wetter Fahrt zu machen. Geht mir da wirklich nur drum den nicht verfallen lassen um zur Not irgendwann vielleicht noch mal wieder LKW fahren zu können.

Jetzt sagte man mir hier auf dem Amt es würde für die Verlängerung auch im privaten Bereich ein ärztliches Gutachten, ein Augenärztliches Gutachten und Passbild erforderlich sein.

Soweit so gut aber mit diesen ganzen Kosten plus die Kosten hier auf dem Amt bin ich da dann auch 200 Euro los. Zumindest sind so bei den Ärzten wo ich gefragt hatte die Preise.

Deshalb muss ich wirklich für die private Verlängerung des Führerscheins diese ärztlichen Gutachten haben oder gibt es da irgendwo Paragraphen worauf ich mich beziehen könnte das ich diese nicht benötige?

Ich weiss schon das wenn ich gewerblich fahren wollte da dann auch noch die 5 Module zukommen würden um nachher dann die 95 im Schein eingetragen zu bekommen die für die gewerbliche Nutzung als Kraftfahrer notwendig wären.

Mir geht es nur darum ob die letzte Person mir da auf dem Amt Mist erzählt hat oder ob man mit vor 3-4 Jahren wo ich schon mal deshalb angefragt hatte Mist erzählt hatte. Weil da wurde nichts erzählt von den ärztlichen Gutachten.

MfG