wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 3.9.2012 und teilen Ihnen mit, dass uns ein rechts- kräftiger Titel vorliegt. Diesem ist seinerzeit nicht widersprochen worden. Aus dem Titel kann 30 Jahre vollstreckt werden. Dass dem Mahnbescheid und dem Vollstreckungsbe- scheid nicht widersprochen wurde.

Das ist deren Aussage!

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