Ich habe vor einigen wochen bei einen bekannten auf der Straße versucht Cannabis zu erwerben. Leider waren direkt danaben Zivilpolizisten, die das mitbekommen haben. Diese haben meine Personalien eingenommen und mich durchsucht. Nun habe ich heute Post von der Polizei bekommen wo steht „Sie haben versucht, Beteubungsmittel zu erwerben“ und „Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetzt mit Cannabis und Zubereitungen (Par. 28 BtMG)“
Nun soll ich einen Bogen ausfüllen, wo ich auch ankreuzen soll, ob ich mich äußern möchte, oder die Straftat zugeben möchte usw.
Falls ich angebe, dass ich mich nicht äußern werde, sollte ich weitere Post oder ähnliches von der Polizei erwarten ?
PS: mein Bekannter hatte an dem Tag kein Cannabis dabei und es ist auch nicht zum kauf gekommen.