Ich bin seit 23 Jahren als Straßenbahnfahrerin tätig und habe vor 3 Jahren meinen Busschein gemacht, damit ich bei Baustellen im Straßenbahnbereich auf dem Schienenersatzverkehr eingesetzt werden kann. Nach einiger Zeit wurden ich dann auch im regulären Stadtverkehr auf dem Bus eingesetzt und erhielten zu diesem Zwecke eine ausführliche Einweisung im Stadtnetz, die ca. 2 Wochen ging und in meiner Arbeitszeit stattfand. Seit kurzem aber sollen alle Kollegen, die vom Straßenbahnbereich auch Bus fahren können, auf den Überlandlinien eingesetzt werden, aber es gibt keine übliche Einweisungsfahrt mehr. Statt dessen sollen die Kenntnisse selbst angeeignet werden, indem man außerhalb der Arbeitszeit auf den verschiedenen Linien mitfahren soll. Die Aufwandszeiten werden zwar gut geschrieben, aber darf der Arbeitgeber von mir verlangen, daß ich in meiner Freizeit das Liniennetz abfahren muß?