Totalschaden. Verpflichtet zum Kauf eines Ersatzfahrzeugs?
Hey Leute, mir ist einer auf der Autobahn reingefahren und mein Auto war danach ein Totalschaden. Ich habe am selben Abend noch einen Leihwagen bekommen für 14 Tage. Diesen habe ich nach 14 Tagen zurückgegeben und fahre nun mit dem Fahrzeug meines Vaters. Jetzt will die Versicherung diesen Leihwagen nicht bezahlen, da ich mir kein Ersatzfahrzeug angeschafft habe. Ich habe den Wagen aber die 2 Wochen gebraucht, da mein Vater mit seinem Auto im Urlaub war. Bin ich verpflichtet, mir nach einem Totalschaden ein Ersatzfahrzeug zu kaufen? Das Geld für den Schaden kam auch erst nach den 2 Wochen, in denen ich das Auto hatte, also hätte ich mir in der Zeit sowieso kein neue Fahrzeug anschaffen können. Danke schon mal. mfG
Kfz-Versicherung,
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