Mein Mann arbeitet in der Behindertenpflege und hat wirklich die Anweisung, bei Bedarf auch mit eigenem positiven Testergebnis arbeiten zu müssen (wenn er sich fit fühlen würde). So soll verhindert werden, dass die Bewohner im Notfall nicht mehr versorgt werden, wenn zu viele Leute angesteckt sind. Am Anfang sind in Frankreich Pflegekräfte in einem Altenheim aus Angst vor dem Virus abgehauen und haben die Bewohner im Stich gelassen. Einige sind gestorben deswegen.

Daher steht die Gefahr einer Übertragung des Virus hinter der notwendigen Versorgung zurück. Wenn sich keiner um die Leute kümmert, sterben sie auch. Am Virus stecken sie sich vielleicht nicht an bei den entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen (mein Mann arbeitet seit 7 Monaten jeden Tag 8 Stunden lang mit Mund-Nasen-Schutz).

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Du kannst schon vor Überprüfung deiner Leistungen einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Dieser muss sich auf die Bereiche beziehen, in denen du behinderungsbedingt nicht so leistungsfähig wie NTs bist. Der Nachteilsausgleich wird dann einmal festgehalten und muss nicht vor jeder Prüfung neu gestellt werden. So kurz vor der Arbeit durch einfaches Ansprechen der Probleme funktioniert das aber nicht. Das ist ein offizieller Antrag an die Schule, der an das Schulamt weitergeleitet werden sollte und dann auch für Zentrale Abschlussprüfungen Gültigkeit hat.

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