Antwort
Nach diversen Paragraphen ist das strafbar und mit entsprechenden Strafmaßen versehen. Es ist auf jeden fall Nötigung, ggf Körperverletzung und Folter. Ohne nachweislichen Schaden (psychisch oder physisch) ist es wirklich schwierig.
An jeden der hier schreibt dass Toilettengänge zweckentfremdet werden: Es gibt die sogenannte Unschuldsvermutung, also Beweispflicht bei Vorwürfen.