Hallo,

bei uns im Gebäude gibt es einen Hobbyraum, der von allen Mietparteien kostenlos mitbenutzt werden darf. Von den Vormietern wurden da div. Gegenstände (Gartenstühle, Fitnessgerät, etc.) abgestellt und bei deren Auszug weder mitgenommen noch entsorgt.

Die Verwaltung will diesen Hobbyraum zukünftig an einen aktuell wohnhaften Mieter vermieten. Hierfür soll der Hobbyraum nun aufgeräumt werden resp. diese Gegenstände entsorgt. Die Kosten für die Entsorgung soll nun auf alle Mietparteien aufgeteilt werden.

Auch wenn diese Kosten vermutlich nicht sehr hoch ausfallen, störe ich mich am Gedanken die Verantwortung dafür tragen zu müssen.

Darf der Vermieter dies grundsätzlich so anstellen?