Die Fragestellung war leider sehr begrenzt. 
Also: Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin in einem Haushalt, wir bekommen ein Kind. Sie ist verheiratet und seit ca 1 Jahr läuft die scheidung, diese findet aber kein abschluss da der exmann bereits 3 mal den Kontenausgleich ins leere laufen lies und seinen pflichten nicht nach kommt.
Auf arbeit habe ich bereits bekannt gegeben wie die situation ist und nach vaterschaftsurlaub gefragt. mein ag stimmte zu und ich gab es schriftlich 7 wochen vor dem geplanten geburtstermin bekannt.

Das Kind wird in meinem Haushalt aufwachsen, ist von mir und auch eine Urkunde vom Jugendamt in der der exmann und meine frau angeben das es meins ist existiert.

Habe ich nun einen anspruch auf vaterschaftsurlaub? denn nach deutschen gesetz steht der ehemann zB in der geburtsurkunde da er zum zeitpunkt der geburt noch mit der mutter verheiratet ist. (finde ich eine riesen große schweinerei weil so das kind auch automatisch seinen nachnahmen bekommt)

Ich weiß laut der internetseite vom Versorgungsamt das für die zahlung wärend des vaterschaftsurlaubs gerade steht was notwendig ist dafür. dort steht nicht das man in der geburtsurkunde stehen muss sondern nur das das kind im eigenen haushalt leben muss.

Wie stehen meine chancen?

(habe im versorgungsamt selbst auch schon nachgefragt aber dort bekomme ich von der zuständigen stelle keine antworten und seit 2 wochen geht da auch keiner anstelefon)